Kommissionsvertrag
zwischen
______________________
- nachfolgend Kommittent genannt -
und
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- nachfolgend Kommissionär genannt -
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Kommissionär übernimmt es für den Kommittenten, die sich aus Anlage I ergebenden Waren kommissionsweise zu verkaufen.
(2) Der Kommittent überträgt dem Kommissionär das Eigentum an den Waren.
oder
(2) Der Kommittent überträgt dem Kommissionär nicht das Eigentum an den Waren. Der Kommissionär ist aber berechtigt, im Rahmen des Ausführungsgeschäfts das Eigentum auf den Käufer zu übertragen.
ergänzend
Die Waren sind von anderen Waren getrennt aufzubewahren.
(3) Die Übergabe des in der Anlage zu diesem Vertrag aufgeführten Gegenstands (Kommissionsgut) durch den Verkäufer an den Händler ist erfolgt/erfolgt spätestens am ___________ in den Verkaufsräumen des Händlers.
§ 2 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag gilt für die Zeit vom ________ bis zum _______. Über eine eventuelle Verlängerung werden die Parteien rechtzeitig verhandeln. Während der Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen.
oder
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von ______ Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
§ 3 Pflichten des Kommissionärs
(1) Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte zu versichern. Die Versicherung erfolgt auf Rechnung des Kommittenten.
(2) Der Kommissionär hat die in der Anlage I festgesetzten Mindestpreise zu beachten. Eine Unterschreitung der Mindestpreise darf nur nach Rücksprache mit dem Kommittenten erfolgen.
(3) Der Kommissionär kann bis zu _______ Tage Zahlungsziel gewähren. Die aus dem Ausführungsgeschäft entstehenden Forderungen werden hiermit sämtlich an den Kommittenten abgetreten. Der Kommissionär bleibt gleichwohl aber zum Inkasso bevollmächtigt.
ergänzend
Der Kommittent kann die Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen.
(4) Der Kommissionär räumt im Rahmen der Ausführungsgeschäfte lediglich die Gewährleistungsrechte ein, die der Kommittent seinerseits gewährt.
ergänzend
(5) Der Kommissionär übernimmt die Haftung für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten. Die Vergütung hierfür ergibt sich aus § 5.
ergänzend
(6) Der Kommissionär haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(7) Der Kommissionär wird den Namen des Kommitenten dem Erwerber gegenüber geheim halten. Er ist zur Namensnennung gegenüber einem Erwerber nur nach Einwilligung des Kommitenten berechtigt.
(8) Will der Kommissionär das Kommissionsgut selbst erwerben, bedarf dies eines gesonderten Kaufvertrags mit dem Kommitenten.
§ 4 Pflichten des Kommittenten
(1) Der Verkäufer leistet Gewähr hinsichtlich aller Bezeichnungen des Kommissionsguts gemäß der Anlage zu diesem Vertrag.
(2) Der Händler ist berechtigt, die in der Anlage zu diesem Vertrag aufgeführten Bezeichnungen betreffend das Kommissionsgut in
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