Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops (Geschäftsbesorgungs-/Konsignationsvertrag )
Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops (Geschäftsbesorgungs-/Konsignationsvertrag )
Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops
Zwischen
...............
- nachfolgend „SB“ genannt -
und
...............
- nachfolgend „XY“ genannt - wird folgender Geschäftsbesorgungs-/Konsignationsvertrag geschlossen:
Präambel
„Shopbetreiber“ betreibt Online-Shops. Die Leistung umfasst deren Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Vermarktung. Sie umfasst weiter den vollständigen Shopbetrieb: An- und Verkauf, Lagerhaltung und Versand sowie die gesamte Zahlungsabwicklung.
Die „XY GmbH“ ist Hersteller der Produkte xxxxxx und Anbieter für yyyyyyy. Sie beabsichtigt ausgewählte Produkte in einem Online Shop zu vertreiben.
„SB“ soll den Betrieb des Online Shops durchführen. Die Parteien werden hierzu ein Konsignationslager einrichten.
Dies vorausgeschickt schließen die Vertragsparteien folgenden Geschäftsbesorgungs-/ Konsignationsvertrag:
§ 1 Erstellung und Betrieb Online Shop
XY beauftragt die SB mit der Erstellung, dem Betrieb und der Online-Vermarktung eines Online Shops.
XY führt den Online-Shop unter dem Namen „www.shop.XY.de oder alternativ www.XY.de/shop.
SB erbringt folgende Leistungen:
a) Erstellung und Gestaltung Online-Shop
b) Betrieb Online Shop
c) Ständige Shop-Pflege und Shop Optimierung
d) Suchmaschinenoptimierung
e) Lagerhaltung, Picking/Packing; Versand, Fakturierung, Bestandsprüfung, monatliche Abrechnung.
Es wird weiter verwiesen auf das Angebot von SB vom xx.yy.2010, das in der Anlage beiliegt.
Die dort bezeichneten Leistungen und Vergütungen sind Bestandteile dieses Vertrages.
§ 2 Einrichtung eines Konsignationslagers
Die Parteien vereinbaren hiermit die Einrichtung eines Konsignationslagers der XY in den Räumen der SB.
SB stellt der XY hierzu ausreichend Lagerfläche zur Verfügung. XY verpflichtet sich, das Konsignationslager gemäß den Vorgaben von SB zu bevorraten.
§ 3 Eigentum an der Konsignationsware
Die Konsignationsware steht bis zur Entnahme aus dem Konsignationslager im alleinigen rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der XY. SB ist verpflichtet, die Konsignationsware so aufzubewahren, dass eine Vermengung mit anderen Waren ausgeschlossen ist. SB wird XY Lieferanten von allen Vorkommnissen, welche seine Konsignationsware betreffen, unverzüglich unterrichten.
§ 4 Einlagerung der Konsignationsware
SB ist verpflichtet, die Konsignationsware bei der Einlieferung in das Konsignationslager auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und XY etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Werden XY Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung angezeigt, gilt die Konsignationsware als ordnungsgemäß, es sei denn, die Mängel sind im Rahmen einer Untersuchung nicht erkennbar gewesen. Solche versteckten Mängel sind XY unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
SB haftet für den Verlust oder die Beschädigung der in ihrer Verwahrung befindlichen Konsignationsware, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
... ENDE DES AUSZUGES.
Die Vorschau zeigt die Hälfte des Dokumentes.
Das gesamte Dokument hat ca. 792 Wörter.
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops und Konsignationslagervertrag" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
|
Haben Sie Fragen zu "Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops und Konsignationslagervertrag"? Fragen Sie im kostenlosen Forum |
Geprüfte Qualität
|