Vertragshändlervertrag (Grundfassung)
zwischen
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- nachfolgend Unternehmer genannt -
und
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- nachfolgend Vertragshändler genannt -
§ 1 Gegenstand des Vertrags
(1) Der Unternehmer betraut den Vertragshändler mit dem Vertrieb seiner in der Anlage zu diesem Vertrag angegebenen Produkte.
(2) Der Vertragshändler ist selbständig tätig. Er teilt sich seine Arbeitszeit frei ein.
§ 2 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von ______ Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
oder
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist nur für den Schluss eines Kalendermonats zulässig.
oder
(1) Der Vertrag wird zunächst für zwei Jahre abgeschlossen; während dieser Zeit kann er nicht durch ordentliche Kündigung aufgelöst werden. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, läuft es auf unbestimmte Zeit weiter. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung richtet sich in diesem Fall nach § 89 HGB.
oder
(1) Der Vertrag gilt für die Zeit vom _____ bis zum _____. Über eine eventuelle Verlängerung werden die Parteien rechtzeitig verhandeln. Während der Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen.
oder
(1) Das Vertragsverhältnis endet mit Erreichen des 65. Lebensjahres von _______. Einer Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
eine wesentliche Veränderung der Inhaber- oder Geschäftsleitungsverhältnisse des Vertragshändlers erfolgt und hiervon die Belange des Unternehmens beeinträchtigt sein können,
über das Vermögen des Vertragshändlers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§ 3 Pflichten des Vertragshändlers
Der Vertragshändler hat den Absatz der Erzeugnisse des Unternehmers nach Kräften zu fördern.
Der Vertragshändler hat dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere ihn über die Konkurrenzsituation, die Marktentwicklung und seine Tätigkeit zu informieren. Die Einzelheiten dieser Berichtspflicht wie Zeitpunkt und inhaltliche Details regelt die diesem Vertrag beigefügte Anlage II.
ergänzend
Der Vertragshändler hat bei der Ausstattung seiner Geschäftsräume die Vorgaben zu berücksichtigen, die sich aus der Anlage III zu diesem Vertrag ergeben.
§ 4 Wettbewerbsverbot
(1) Dem Vertragshändler ist es für die Dauer des Vertragsverhältnisses vorbehaltlich Absatz 2 untersagt, Produkte eines Wettbewerbers zu vertreiben.
oder
(1) Dem Vertragshändler ist es nicht gestattet, während des Vertragsverhältnisses sowie einer Zeit von zwei Jahren nach Vertragsende Produkte von anderen Unternehmen zu vertreiben, die mit dem Unternehmer in Wettbewerb stehen. Soweit das Wettbewerbsverbot die Zeit nach Vertragsbeendigung betrifft, zahlt der Unternehmer dem Vertragshändler nach Vertragsende eine Entschädigung in Höhe von _____ % des zuletzt verdienten Jahresrabattes.
(2) Die derzeitigen Wettbewerber ergeben sich aus der diesem
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