Der nachträglich vereinbarte Rangrücktritt

Vorbemerkung

Die XY-Bank AG im Folgenden �??Bank�?? genannt, und die AB-GmbH, im Folgenden �??Darlehensnehmerin�?? genannt, haben am... einen Vertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von... Euro abgeschlossen. Die Darlehensvaluta ist am... an die Darlehensnehmerin ausgezahlt worden. Die Bank kann diesen Darlehensvertrag zwar mit einer Frist von... zum Monatsende kündigen, der Darlehensvertrag ist aber noch nicht gekündigt.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien:

(1) Zur Beseitigung der �?berschuldung der Darlehensnehmerin und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin vereinbaren die Parteien, dass die Darlehensnehmerin zur Rückzahlung des Darlehens auch nach Kündigung des Darlehensvertrages nur verpflichtet ist, sobald und soweit ihre sonstigen Verbindlichkeiten durch Aktivvermögen, bewertet nach Liquidationswerten, gedeckt sind.

(2) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin soll die Darlehensforderung erst nach den Insolvenzforderungen aller anderen Insolvenzgläubiger, also auch erst nach den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 1 und Abs. 2

... ENDE DES AUSZUGES.

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