Typen von Unternehmenskrisen

1. Begriff der Unternehmenskrise

Es gibt in der Literatur ungezählte verschiedene Definitionen des Begriffs "Unternehmenskrise". Den meisten davon sind folgende Komponenten gemeinsam:

  • eine Situation, in der die Existenz des Unternehmens bedroht ist
  • der Ausgang ist unsicher
  • die Zeitdauer der Situation ist begrenzt

Um eine Krise als solche zu erkennen, ist es erforderlich, einen Begriff von Normalität zu besitzen, um nicht alle Wechselfälle und Probleme der betrieblichen Realität als Krise zu klassifizieren.

In der betriebswirtschaftlichen Literatur existieren die verschiedensten Typisierungen von Unternehmenskrisen, die an unterschiedliche Kriterien anknüpfen. Einige davon werden im folgenden genauer beschrieben. Daraus wird ersichtlich, da� die insolvenzrechtlich relevante Krise häufig nur die Endphase einer krisenhaften Entwicklung ist. Untersuchungen haben ergeben, da� die ersten Krisenanzeichen im Schnitt bereits 7 Jahre vor Eintreten der Insolvenz auftreten.

2. Arten von Unternehmenskrisen

2.1. nach der rechtlichen Bedeutung

  • Die betriebswirtschaftliche Krise

Darunter versteht man eine Krise, die betriebswirtschaftlich erkennbar ist, aber noch keine rechtlichen Wirkungen nach au�en hat. Sie löst lediglich bei den juristischen Personen eine Sanierungspflicht der organschaftlichen Vertreter aus. Falls diese verletzt wird, kann dies zu Schadensersatzforderungen der Gesellschafter führen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). So mu� z.B. unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen werden, wenn sich aus dem Jahresabschlu� einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grund- oder Stammkapitals ergibt (§ 49 Abs. 3 GmbHG, § 92 Abs. 1 AktG, entsprechend für die Generalversammlung einer Genossenschaft: § 33 Abs. 3 GenG).

  • Die rechtliche Krise

Wenn die Krise so weit fortgeschritten ist, da� sie Rechtsfolgen zeigt, dann liegt eine rechtlich relevante Krise vor. Hier sind zunächst die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen bei Unterkapitalisierung zu nennen:

o      Verbot der Rückgewähr von Einlagen an die Aktionäre (§ 57 Abs. 1 Satz 1 AktG)

o      Verbot der Auszahlung an die Aktionäre bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung (§ 230 AktG)

o      Verbot der Auszahlung des zur Stammkapitalerhaltung erforderlichen Vermögens einer GmbH an die Gesellschafter (§ 30 GmbH)

Insolvenzrechtlich ist eine Krise erst dann von Bedeutung, wenn sie sich in einem der Insolvenzgründe äu�ert, die zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichten (Zahlungsunfähigkeit, �berschuldung gemä� §§ 17 und 19 InsO) oder berechtigen (drohende Zahlungsunfähigkeit gemä� § 18 InsO).

Neben dem Insolvenzrecht ist hier jedoch auch die strafrechtliche Seite relevant (Bankrott nach § 283 StGB, Konkursverschleppung nach § 64 GmbHG, Untreue bei unzulässigen Ausschüttungen nach § 266 StGB)

2.2. nach der Ursache

  • Die endogene Krise

Sie wird durch unternehmensinterne Faktoren ausgelöst, z.B. organisatorische Probleme, zu geringe Eigenkapitalausstattung, Fehlentscheidungen, Produktionsprobleme, fehlende Mitarbeiterqualifikation oder -motivation.

  • Die exogene Krise

Die Krise wird durch äu�ere Ereignisse ausgelöst, z.B. �nderungen im Nachfrageverhalten, demographische Veränderungen, gesamtwirtschaftliche Krisen, neue Wettbewerber, Gesetzesänderungen usw. Zur Krise führen solche unbeeinflu�baren Parameter jedoch nur, wenn das Unternehmen sie nicht rechtzeitig erkennt bzw. nicht in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren. So ist die eigentliche Krisenursache letztendlich die mangelnde Fähigkeit des Unternehmens, sich den geänderten Umweltbedingungen anzupassen.

2.3. nach dem Umfang

  • Die Unternehmenskrise

Die Krise basiert hauptsächlich auf unternehmensinternen Faktoren.

  • Die Branchenkrise

Die Krise betrifft alle Unternehmen einer bestimmten Branche. Sie wird zumindest teilweise von externen Ursachen ausgelöst, auf die die betreffende Branche nur unzureichend vorbereitet ist. So haben empirische Untersuchungen ergeben, da� die Insolvenzgefährdung von Unternehmen sehr stark branchenabhängig ist.

  • Die gesamtwirtschaftliche Krise

Die gesamte Volkswirtschaft ist von einer konjunkturellen Krise betroffen, die sich auf das gesamte Umfeld des Unternehmens und die Beziehungen zu den Marktpartnern auswirkt.

2.4. nach dem auslösenden Unternehmensbereich

  • Die Krise eines einzelnen leistungswirtschaftlichen Bereichs (Beschaffung, Produktion, Absatz...)

Es kann der Funktionsbereich lokalisiert werden, von dem die Krise ausgeht, z.B. Verlust wichtiger Kunden, Verschlechterung der Zahlungsmoral, Forderungsausfälle, Qualitätsprobleme, Engpässe bei benötigten Rohstoffen...

  • Die finanzwirtschaftliche Krise

Die Krise wird z.B. durch finanzielle Fehlentscheidungen, zu hohe Entnahmen, zu geringe Eigenkapitalausstattung oder durch Kreditkündigungen von Banken ausgelöst.

  • Die organisatorische Krise

Die Krise resultiert aus innerbetrieblichen Organisations- und Führungsproblemen, z.B. Fehler in der Aufbau- und Ablauforganisation, Nachfolgeprobleme, Führungsmängel, unzureichendes Rechnungswesen.

2.5. nach den bedrohten Unternehmenspotentialen

  • Die strategische Krise

In der strategischen Krise sind die Erfolgspotentiale des Unternehmens bedroht, d.h. die langfristigen Voraussetzungen zur Gewinnerzielung (z.B. gut verkäufliche Produkte, qualifizierte Mitarbeiter, funktionierende Fertigung, Kundenstamm)

  • Die Erfolgskrise

Strategische Krisen führen zur Bedrohung der Erfolgsziele (Gewinnziele, Umsatzziele) des Unternehmens. Die Krisensituation schlägt sich in Verlusten nieder. Es ist jedoch auch ohne strategische Krise eine Erfolgskrise möglich, nämlich wenn die durchaus vorhandenen langfristigen Erfolgspotentiale nicht ausgeschöpft und in me�baren Erfolg umgesetzt werden können.

  • Die Liquiditätskrise

Anhaltende Verluste führen zwangsläufig zu mangelnder Liquidität und somit zu drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit. Liquiditätskrisen können jedoch auch durch plötzliche Umsatzeinbrüche, grö�ere Forderungsausfälle oder durch finanzwirtschaftliche Fehlplanungen ausgelöst werden.

2.6. nach dem Grad der BeeinfluÃ?barkeit

  • Die potentielle Krise

Es besteht durch bestimmte Entwicklungen eine Krisengefahr, die jedoch noch nicht konkret ist. Die Handlungsspielräume sind noch relativ gro� und ein Zeitdruck ist noch nicht gegeben.

  • Die latente Krise

Darunter versteht man die Krise, die sich bereits in Warnzeichen andeutet bzw. abzeichnet.

  • Die akute Krise

Dies ist eine Krise, die bereits nach au�en deutlich wird und zu schnellen Handlungen zwingt. Die Handlungsspielräume sind häufig eingeengt.

2.7. nach der Phase im UnternehmensentwicklungsprozeÃ?

  • Die Gründungskrise

Neu gegründete Unternehmen sind besonders krisenanfällig. Ca. 65% der Insolvenzen betreffen Unternehmen, die jünger als 10 Jahre sind. Nach der Gründung stehen den hohen Kosten der Markteinführung (z.B. für Werbung, Produktionsaufbau) oft noch geringe Umsätze gegenüber, häufig werden auch in dieser Phase zu hohe Privatentnahmen getätigt. Weitere gro�e Probleme in dieser Phase sind mangelnde unternehmerische Erfahrung und zu geringe Eigenkapitalausstattung

  • Die Wachstumskrise

Sie tritt auf, wenn das Unternehmen die Markteinführung geschafft hat und Erweiterungsinvestitionen fällig werden. Häufig treten dann auch Konkurrenzanbieter auf, so da� eventuell Umsatzverluste eintreten. Das Wachstum mu� zudem auch organisatorisch bewältigt werden. Ein Risikofaktor ist die Konzentration auf das umsatzträchtige Hauptprodukt.

  • Die Stagnations-/Schrumpfungskrise

Hier besteht das grö�te Risiko in der erreichten Marktsättigung, die eventuell dazu führt, da� die Nachfrager zu anderen Produkten übergehen. Ob eine Krise eintritt, hängt davon ab, ob rechtzeitig Produktinnovationen entwickelt wurden.


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