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Kooperationsverträge

Muster und Erläuterungen für Kooperationsverträge

Die Gestaltung von Kooperationsverträgen ist schwierig, da es hierfür keine statischen Musterverträge gibt. Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen ist geprägt von unterschiedlichen Leistungen, Rechten und Pflichten.

Die hier aufgeführten Beispiele für Kooperationsverträge können daher nur einen ersten Anhaltspunkt bilden.

Beratungsleistungen zu Kooperationsverträgen

Wir beraten Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Beendigung Ihrer Kooperationsverträge.

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Darüber hinaus gibt es Kooperationsverträge, die eher auf die Abnahme von Leistungen gerichtet sind. Diese finden sich unter Handelsrecht und Vertriebsverträgen. Weiterhin gibt es Kooperationsverträge, die meist als Projektpartnerverträge bezeichnet werden und unter Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu finden sind.

Mindestinhalte von Kooperationsverträgen

Kooperationszweck

Zunächst müssen sich die Partner über den Zweck der Kooperation einigen. Sie müssen vor dem Start die Marketingstrategie bestimmen. Dazu gehört das Angebot, die Preispolitik, der Standort und der Absatzbereich.

Wahl der Kooperationsform


Je nach Art der Zusammenarbeit sind unterschiedliche Formen einer Kooperation denkbar. Je verbindlicher die angestrebte Kooperation ist, umso wichtiger ist es, eine verbindliche Rechtsform zu wählen. Für lose Bindungen genügt eine schriftliche Absichtserklärung. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften gründen meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Beliebt ist auch die Genossenschaft, weil ihre Gründung nur geringen Aufwand erfordert. Franchise-Systeme sind rechtlich komplizierter, haben aber den Vorteil, dass sie sich individuell gestalten lassen.

Beratungsbedarf

Kooperationen gelingen nur mit fachkundiger Beratung. In der Anfangsphase sollten sich die Partner den Rat von Unternehmensberatern holen, die Erfahrung mit Kooperationen haben. Später benötigen sie die Unterstützung von Steuerberatern und Rechtsanwälten, die ihnen bei den Feinheiten helfen. Auch Marketing-, EDV- und Organisationsberater können je nach Kooperation hilfreich sein.

Finanzierung und Förderung

Große Projekte erfordern oft eine Vorfinanzierung in erheblichen Umfang. Die Partner müssen sich einigen, wer wie viel Kapital einsetzt. Sie können auch Fremdkapital einsetzen oder staatliche Förderungsprogramme in Anspruch nehmen.

Kommunikation

Wenn Kooperationen kleiner Betriebe es mit großen Unternehmen aufnehmen wollen, brauchen sie ein leistungsfähiges Kommunikationssystem. Dazu gehören nicht nur Telefon und Faxgerät, sondern eventuell auch ein Intranet. So stehen die Partner immer in Verbindung miteinander und können schneller die nötigen Entscheidungen treffen.

Vertragsinhalte

Die folgenden Punkte sollten im Kooperationsvertrag geregelt sein:

  • Leistungsangebot
  • teilnehmende Gewerke
  • Teilnahmevoraussetzungen
  • Stimmrechte
  • Organe, Organisation und Geschäftsführung
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Sanktionen
  • Haftung und Gewährleistung
  • Aufwandsverteilung
  • Ergebnisberechnung- und Verteilung
  • Vertragsdauer

Wir beraten Sie gern bei der Gestaltung der Verträge und setzen Ihre Forderungen auch gerichtlich durch.

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