Servicevertrag für kommunikative und administrativen Dienstleistungen (Büroservice)

Zwischen

_________

- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –

und

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- nachfolgend „Kunde“ genannt-

Die Gesellschaft wird dem Kunden alle kommunikativen und administrativen Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die für die Ausübung der geschäftlichen Aktivitäten des Kunden auf dem Sektor Unternehmensberatung notwendig sind.

Dieses vorweggeschickt, regeln die Gesellschaft und der Kunde ihre Rechtsbeziehung wie folgt:

1. Der Kunde hat entsprechend seinem Bedarf Anspruch auf Büroraum und einen Tiefgaragenplatz. Einrichtungen, Veränderungen, Renovierungen etc. sind mit der Gesellschaft vorher abzustimmen. Die Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Gesellschaft bedient mit ihren Mitarbeitern die zentrale Telefon-Anlage und die in den einzelnen Etagen befindlichen Fax- und Kopiergeräte während der Bürozeiten, und zwar montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr (außer an Feiertagen und speziellen Tagen, wie Heiligabend, Silvester o.ä.). Zusätzlich ist die zentrale Telefonanlage auch am Samstag und am Sonntag von 17:00 bis 19:00 Uhr mit mindestens einem Mitarbeiter der Gesellschaft besetzt.

Während dieser Zeiten werden Anrufe für den Kunden entgegengenommen, mit ihm verbunden, wenn er anwesend ist bzw. Name, Tel.-Nr. und Zweck des Anrufes während seiner Abwesenheit notiert.

3. Für die Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit stellt die Gesellschaft dem Kunden sowohl die benötigte personelle Kapazität während der Bürozeiten als auch die notwendigen technischen Einrichtungen, wie Kopierer, Telefon, Fax etc. zur Verfügung.

4. Für die gemäß Ziffer 1, 2 und 3 zur Verfügung gestellten Leistungen zahlt der Kunde unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme monatlich einen Pauschalbetrag in Höhe von € ............. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Die durch den Kunden direkt verursachten und zuzuordnenden Kosten, wie Telefongebühren, Kopien, Porti etc. werden ihm zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt.

6. Darüber hinaus werden die Kosten für Leistungen in Rechnung gestellt, die die Gesellschaft für den Kunden in dessen Auftrag verauslagt hat, wie z.B., Reisekosten etc.

7. Als pauschalen Investitionsbeitrag stellt die Gesellschaft dem Kunden monatlich einen Betrag in Höhe von € ............ zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Diese Investitionsbeiträge darf die Gesellschaft nur für Anschaffungen benutzen, die der Sicherstellung bzw. Verbesserung der Ausübung der geschäftlichen Tätigkeit der Kunden dienen. Einzelinvestitionen über € ................ müssen vorab mit den Kunden in den entsprechenden Monats-Meetings abgestimmt werden und dürfen nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Kunden aus den Investitionsbeiträgen bezahlt werden. Eine Verwendung dieser Mittel ist auf Wunsch der Kunden einmal jährlich nachzuweisen.

8. Die in Ziffer 4 und 7 festgelegten Beträge werden einmal jährlich zum Ende des Kalenderjahres von der Gesellschaft überprüft. Geplanten Veränderungen, die über die nachgewiesenen Kostensteigerungen hinausgehen, muß die Mehrheit der Kunden, die in dem dafür vorgesehenen Monats-Meeting anwesend sind, zustimmen. Unabhängig von dieser generellen Überprüfung kann die Gesellschaft den in Ziffer 4 genannten Betrag automatisch dann anpassen, wenn die bei Vertragsbeginn zugrunde liegende Berechnungsziffer von Zahl Kunden (Zahl vollzahlende und Zahl teilzahlende Kunden) um mehr als 2 nach oben oder unten abweicht. Die Gesellschaft wird versuchen, bei einer Verringerung der Anzahl der Kunden die Kosten der

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1073


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