Kontingentabnahmevertrag für Schulungsleistungen

zwischen

_________________

(nachstehend Auftraggeber genannt)

und

________________

(nachstehend Auftragnehmerin genannt)

Präambel

Die Auftragnehmerin führt Schulgs- und Trainingsmaßnahmen in den Gebieten _____ durch. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich die Auftraggeberin, solche Leistungen in einem bestimmten Umfang in Anspruch zu nehmen.

§ 1  Vertragslaufzeit

(1)               Der Vertrag beginnt am _____________ .

(2)               Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des ___________ .

§ 2  Vertragsgegenstand

(1)               Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin innerhalb des in § 1 dieses Vertrages genannten Zeitraumes mit der Durchführung von insgesamt ______ Tagen/ ________ Stunden Schulungs-/ Projektleistungen für einzelne oder verschiedene Projekte der folgenden Art und Befähigung: _____________________________________________________________________. Diese Leistungen werden als Kontingent abgenommen.

(2)               Die gebuchten Leistungen wird der Auftraggeber als einzelne Leistungspakete nach Bedarf, jedoch innerhalb der in § 1 dieses Vertrages festgelegten Zeitraumes abrufen. Die Buchung jedes einzelnen Auftrages bedarf der Schriftform.

(3)               Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die in § 2 Ziffer 1 dieses Vertrages genannte Gesamtanzahl von Tagen/Stunden eine Mindestabnahme darstellt.

(4)               Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die einzelnen Aufträge anzunehmen, wenn der Auftraggeber eine Buchungsfrist von vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Schulungs- /Projektmaßnahme einhält.

(5)               Die Auftragnehmerin ist in der Durchführung ihrer Aufträge frei und unterliegt keinerlei Weisungen.

(6)               Zur Auftragsdurchführung kann die Auftragnehmerin eigene Mitarbeiter oder Kooperationspartner als Trainer einsetzen. Die von der Auftragnehmerin eingesetzten Trainer verfügen über die notwendigen, für die Schulungen erforderlichen Qualifikationen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Bedarfsfall einzelne Trainer durch andere adäquate Trainer zu ersetzen.

(7)               Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Auftragnehmerin eingesetzten Trainer abzulehnen, es sei denn, der Auftraggeber stellt fest, dass die Trainer nicht über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Durchführung der Schulungen verfügen.

(8)       Die Auftragnehmerin kann neben den von dem Auftraggeber übernommenen Aufträgen auch eigene Projekte oder Aufträge von Wettbewerbern des Auftraggebers übernehmen.

§ 3  Vergütung, Auslagenersatz

(1)               Die Vergütung beträgt pro geleisteten Arbeitstag / pro geleistete Stunde EUR _______, zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, für das Gesamtpaket EUR _________ .

(2)               Die Abrechnung der geleisteten Arbeitstage/Stunden erfolgt unmittelbar nach Abschluß der einzelnen gebuchten Aufträge.

(3)               Die Vergütung ist mit der Abrechnung fällig.

(4)               Der Auftraggeber zahlt als Beitrag zu dem im regelmä�?igen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers entstehenden Aufwendungen eine monatliche Pauschale von �?� __________.

(5)               Der Auftraggeber ersetzt der Auftragnehmerin darüber hinaus die erforderlichen, durch Belege nachgewiesenen und zuvor schriftlich genehmigten Aufwendungen für Reisen.

§ 4  Nichtabnahme des vollständigen Kontingents

(1)               Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in § 2 Ziffer 1 dieses Vertrages genannten Leistungen als Gesamtpaket abzunehmen.

(2)               Beauftragt der Auftraggeber die Auftragnehmerin innerhalb des in § 1 Absatz 1 festgelegten Zeitraumes nicht mit der Erbringung der als Mindestabnahme bezeichneten _____ Tage/ _______ Stunden, hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber aufzufordern, bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Leistungen abzurufen. Läuft diese Frist ab, ohne da�? der Auftraggeber die Leistungen bis zum Erreichen des Gesamtkontingents abgerufen hat, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die komplette, für das Kontingent vereinbarte Vergütung zu berechnen.

§ 5  Haftung

(1)               Sofern die Auftragnehmerin einzelne Tage/Stunden der von dem Auftraggeber gebuchten Aufträge nicht erbringt oder Leistungen nicht in dem vereinbarten Umfang ausführt, hat der Auftraggeber das Recht, die Gesamtvergütung um die jeweils nicht geleisteten Tage/Stunden zu kürzen. Dies gilt jedoch nur für die einzelnen Leistungspakete, die der Auftraggeber gemä�? § 2 Ziffer 2 dieses Vertrages abgerufen hat.

(2)               Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschlu�? gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin, ihrer Mitarbeiter oder der von ihr eingesetzten Kooperationspartner, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3)               Sofern die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht der Auftragnehmerin für Sach- und PersonenschÃ

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1921


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