Kooperationsvertrag über Ausbildung Sport- und Fitnesskauffau /-kaufmann
Kooperationsvertrag über Ausbildung Sport- und Fitnesskauffau /-kaufmann
zwischen
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(als Ausbildungsträger)
und
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(als Kooperationsbetrieb)
[auf Grundlage der Förderung XYZ] folgender Kooperationsvertrag geschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Ausbildung findet XX Monate beim Ausbildungsträger und XX Monate im Kooperationsbetrieb statt.
Die Zeiträume im Kooperationsbetrieb werden in der gemeinsam abgestimmten Planung als Betriebsphasen und die Zeit beim Ausbildungsträger als Trägerphasen ausgewiesen.
Der Vertrag gilt für die gemeinschaftliche Ausbildung von
Herrn / Frau .................................................... ...........................
Name, Vorname Geburtsdatum
Die Ausbildungsmaßnahme beginnt am ............................... und endet entsprechend Ausbildungsvertrag. Der Auszubildende wird durch den Ausbildungsträger eingestellt. Die rechtliche und die disziplinarische Verantwortung sowie alle weiteren rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag obliegen dem Ausbildungsträger, der auch den Versicherungsschutz und die Entgeltzahlungen gewährleistet.
Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Davon wird [1] Monat als Betriebsphase absolviert.
Die Träger- und Betriebsphasen werden gemeinsam durch Ausbildungsträger und Kooperationsbetrieb festgelegt. Sie sind Bestandteil dieses Vertrags.
[Im 1. Ausbildungsjahr erfolgt eine verstärkte Bildung durch den Ausbildungsträger, in den folgenden Ausbildungsjahren erfolgt die Ausbildung verstärkt im Kooperationsbetrieb.]
[Zielgerichteter theoretischer Unterricht und die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlußprüfungen werden nach terminlicher Absprache zwischen beiden Vertragspartnern beim Ausbildungsträger realisiert.]
Während des Einsatzes beim Kooperationsbetrieb hält der durch den Ausbildungsträger benannte Ausbilder regelmäßigen Kontakt zwischen den beiden Vertragspartnern und der zuständigen Berufsschule zur Abstimmung aller organisatorischen und fachlichen Fragen.
§ 2
Aufgaben des Kooperationsbetriebes
[Der Kooperationsbetrieb stellt einen zusätzlichen Ausbildungsplatz zur Verfügung bzw. bildet erstmals im Rahmen der Verbundausbildung aus.][1]
Der Kooperationsbetrieb stellt für den betriebspraktischen Teil des genannten Ausbildungsberufes kostenlos einen geeigneten Ausbildungsplatz und Ausbildungspersonal zur Verfügung. Mit der Durchführung der praktischen Ausbildung beauftragt der Kooperationsbetrieb nur Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
Die betriebspraktische Ausbildung ergänzt und vertieft die beim Ausbildungsträger erworbenen bzw. bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktische Arbeitsaufgaben entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung und wird mit dem zuständigen Ausbilder des Ausbildungsträgers abgestimmt.
Der Kooperationsbetrieb ist gegenüber den Auszubildenden in allen Fragen weisungsberechtigt. Er überwacht die Anwesenheit des Auszubildenden im Rahmen der betriebsüblichen und gesetzlichen Regelungen. Eine über die tägliche regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist sie mit dem Ausbildungsträger [und dem Betriebsrat] abzustimmen.
Eine Vertragsverletzungen des Auszubildenden ist dem Ausbildungsträger unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Die Durchführung disziplinarischer Maßnahmen obliegt dem Ausbildungsträger.
Zum Abschluß der Ausbildung stellt der Kooperationsbetrieb den Auszubildenden ein qualifiziertes Berufsausbildungszeugnis aus.
§ 3
Aufgaben des Ausbildungsträgers
Der Ausbildungsträger sichert durch seinen Ausbilder die fachliche und pädagogische Betreuung im gesamten Zeitraum der praktischen Ausbildung beim Kooperationsbetrieb (Sorgepflicht, Einhaltung der Ausbildungsordnung durch Kontrolle der Einhaltung der sachlich-zeitlichen Gliederung, Anleitung und Kontrolle bei der Berichtsheftführung, Kontrolle der Teilnahme am theoretischen Unterricht).
Das Berufsbildungsgesetz besitzt grundsätzlich Gültigkeit.
§ 4
Ausbildungskosten
Zur Deckung aller erforderlichen Ausbildungskosten wird eine Kostenbeteiligung des Kooperationsbetriebes in Höhe von monatlich
....................... EUR
während der gesamten Ausbildungszeit vereinbart.
Dieser Betrag ist für jeden
... ENDE DES AUSZUGES.
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