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Lizenzverträge

Muster und Erläuterungen für Lizenzverträge

Ein Lizenzvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher geregelter Vertragstyp, obwohl dies seiner praktischen Bedeutung nicht gerecht wird. Durch den Vertrag erteilt der Inhaber eines geschützten gewerblichen Schutzrechts oder auch von Know-How dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht. Lizenzen werden also zum Beispiel für die Nutzung eines Patentes, eines Gebrauchsmusters oder auch für die Nutzung einer Marke erteilt.

Der Lizenzvertrag kann viele unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bezüglich der erteilten Lizenz enthalten: So gibt es zum Beispiel ausschließliche und nicht ausschließliche Lizenzen, zeitliche oder auf eine Anwendungsfeld begrenzte Lizenzen oder auch Lizenzen nur für die Herstellung und für den Vertrieb in einem bestimmten geographischen Raum. Üblicherweise wird vor den Vertragsverhandlungen für die Vergabe einer Lizenz auch noch ein Geheimhaltungsvertrag abgeschlossen.

Aufgrund seiner Rechtsähnlichkeit wird der Lizenzvertrag in Deutschland je nach Ausgestaltung den Regelungen über die Rechtspacht bzw. den Rechtskauf unterworfen.

Einfache und ausschließliche Rechte

Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden (§ 34 Abs. 1 UrhG). berechtigt das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen, einschließlich des Urhebers selbst, zu nutzen. Weiterhin ist er zur Vergabe von einfachen Nutzungsrechten berechtigt, wobei er der Zustimmung des Urhebers bedarf (§ 31 Abs. 3 UrhG).

Demgegenüber ist der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts nur berechtigt, das Werk auf die vertraglich festgelegte Art zu nutzen (§ 31 Abs. 2 UrhG). Ein einfaches Nutzungsrecht wird auch Lizenz genannt.

Zweckübertragungslehre ,-theorie

Bei nich einteutigen vertraglichen bestimmungen sint in Zweifel nur die rechte übertragen worden, die für die Erfüllung des Vertrages erfprderlich sind.

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