Maklerauftrag - Finanz- und Versicherungsmakler
Zwischen
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*im folgenden „Auftraggeber“ genannt
und
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*im folgenden „Finanz und Versicherungsmakler“ genannt
1.
Der Auftraggeber beauftragt den Finanz- und Versicherungsmakler mit:
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Der Finanz- und Versicherungsmakler ist eigenständiger Versicherungsmakler im Sinne der §§ 93 ff. HGB und somit Sachverwalter des Auftraggebers. Er hat die Versicherungs- Bauspar-Bank und Investmentinteressen des Auftraggebers wahrzunehmen und diesen in allen Versicherungs-, Bauspar- und Bankinvestmentrelevanten Fragen zu beantworten.
Von der Betreuungsverpflichtung sind ausgenommen. Die Sozialversicherungen, sowie die Bearbeitung von Haftpflichtansprüchen gegenüber Dritten.
Der Finanz- und Versicherungsmakler ist bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bestehende Versicherungen- Bauspar- und Bankinvestmentverträge zu kündigen, umzudecken und neue abzuschließen. Den oder die Versicherer- Bauspar- Bank und Investmentgesellschaften kann der Auftraggeber vorschreiben.
Der Geschäftsverkehr mit den Versicherern, Bausparkasse, Banken und Investmentgesellschaften-
Einschließlich des gesamten Schriftwechsels- wird über den Finanz und Versicherungsmakler abgewickelt.
Soweit zulässig, bevollmächtigt der Auftraggeber den Finanz- und Versicherungsmakler, in
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 379
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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