Maklerauftrag für die gleichzeitige Beauftragung von mehreren Maklern

MITVERTRIEBSAUFTRAG

Zwischen

- nachstehend „Auftraggeber“ genannt -

und

- nachstehend „Vermittler“ genannt -

§ 1 Vertragsobjekt

Der Auftraggeber ist Eigentümer des nachstehend beschriebenen Vertragsobjektes/ der noch zu errichtenden Wohnanlage: …

§ 2 Auftrag

1. Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler mit dem Nachweis einer Gelegenheit zur Vermittlung eines Kaufvertrages für das o. g. Vertragsobjekt.

2. Soweit der Auftraggeber nicht alleiniger Verfügungsberechtigter ist, erklärt er hiermit, zugleich als Vertreter aller nachfolgend aufgeführten Miteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten zu handeln.

§ 3 Auftragsart

Dieser Vermittlungsauftrag ist kein Alleinauftrag. Dem Vermittler ist bekannt, dass der Auftraggeber weitere Makler mit der Vermarktung des Objektes beauftragt hat. Sofern sowohl der Vermittler als auch der vom Auftraggeber weitere eingeschaltete Makler mitursächlich beim Kaufabschluss gewesen sein sollten, wird der Vermittler sich vorrangig bemühen, eine einvernehmliche Regelung mit den betroffenen anderen Makler zu erreichen.

§ 4 Kundenschutz/Reservierungen

1. Der Auftraggeber gewährt dem Vermittler für dessen Kunden Kundenschutz auch für die Zeit nach Ablauf dieses Vertrages. Der Kundenschutz gilt für die Dauer von 10 Monaten ab Nachweis (vgl. hierzu Abs. 3) des Kunden an den Auftraggeber. Der Kundenschutz endet jedoch frühestens sechs Monate nach Ablauf dieses Vertrages. Insofern besteht der unter § 8 beschriebene Provisionsanspruch auch in dieser Zeit.

2. Interessierte Kunden des Vermittlers hinterlegen auf dem Konto des Vermittlers eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2 % des Kaufpreises. Dafür gewährt der Auftraggeber dem Vermittler und diesem Interessenten eine Reservierungszeit von vier Wochen, in denen der Auftraggeber diese reservierte Wohnung nicht anderweitig veräußern darf. Der Auftraggeber darf diese reservierte Wohnung erst dann anderweitig veräußern, wenn der Vermittler und sein Interessent dem Auftraggeber in diesen vier Wochen keinen verbindlichen Notartermin nennen können oder der Interessent von der Reservierung zurücktritt. In diesem Fall überweist der Vermittler dem Auftraggeber die Hälfte der eingenommenen Reservierungsgebühr, wenn der Interessent den Rücktritt zu vertreten hat.

§ 5 Vertragsdauer / Kündigung

1. Der Vertrag beginnt am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags und endet am … und verlängert sich stillschweigend um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Abverkauf des in Rede stehenden Verkaufsobjektes gemäß § 1.

2. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Abmahnung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Rechte und Pflichten des Vermittlers

1. Der Vermittler nimmt den Auftrag mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns wahr.

2. Der Vermittler verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag

... ENDE DES AUSZUGES.

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