Provisionsvereinbarung - Auftragsvermittlung
PROVISIONSVEREINBARUNG - AUFTRAGSVERMITTLUNG
-Rahmenvertrag-
zwischen
Name
Anschrift
im folgenden "X" genannt –
und
MUSTER GmbH
Musterstr. 16
88250 Musterstadt
- nachfolgend „MUSTER“ genannt -
§ 1. Vertragsinhalt
X vermittelt MUSTER bzw. dessen Mitarbeiter oder Subunternehmer
– gegebenenfalls mittels eines weiteren Vermittlers - den Kontakt zu anderen Unternehmen, die Aufträge zu vergeben haben bzw. Aufträge von MUSTER ausführen sollen. Für diese Tätigkeit erhält X eine Provision.
§ 2. Vorgehensweise
X überlässt MUSTER eine Beschreibung der zu vergebenden Aufträge bzw. eine anonymisierte Präsentation der Unternehmen, die Aufträge ausführen sollen. Nur wenn MUSTER danach die kompletten Daten anfordert, entsteht bei Zustandekommen eines Projektes ein Provisionsanspruch.
Die Projektverträge werden dann durch Vermittlung von X direkt zwischen der MUSTER und den von X benannten Unternehmen geschlossen.
Für jedes zustandegekommene Projekt wird dann eine ergänzende Vereinbarung - im weiteren Projektdatenblatt genannt - zwischen X und der MUSTER getroffen, in der der Inhalt des jeweiligen Projektes ( Inhalt des Auftrages, Umsatzvolumen, beteiligte Unternehmen, Provisionshöhe, Vertragsabschlußvergütung, usw.) konkretisiert wird.
§ 3. Provisionsvereinbarung
Der Provisionsanspruch von X tritt in Kraft, nachdem auf Anfrage der MUSTER der Kontakt zum Unternehmen hergestellt wird.
Kommt es nicht direkt zu einem Projektvertrag, bleibt ein Provisionsanspruch von X so lange bestehen, bis der erste Projektvertrag zustande kommt.
Bei Vermittlung an Großunternehmen entsteht der Provisionanspruch nur für Projekte innerhalb der jeweils vermittelten Abteilung.
§ 4. Inhalt und Höhe des Provisionsanspruchs
Die Provision besteht für jedes einzelne von X vermittelte Projekt aus einer Vertragsabschlußvergütung und einer prozentualen Umsatzbeteiligung, deren Zahlung auf die Laufzeit des Projektes verteilt wird.
Die Vertragsabschlußvergütung entsteht für jedes einzelne vermittelte Projekt neu und wird mit Zustandekommen eines Projektvertrages zwischen MUSTER und dem vermittelten Unternehmen fällig. Die konkrete Höhe der Vertragsabschlußvergütung wird gesondert für jedes Projekt im jeweiligen Projektdatenblatt festgelegt.
Auch der Prozentsatz und die genauen Zahlungsmodalitäten der Umsatzbeteiligung werden gesondert für jedes Projekt im jeweiligen Projektdatenblatt geregelt.
Der Prozentsatz darf jedoch nicht X % von Umsatz unterschreiten.
§ 5. Pflichten
Die MUSTER verpflichtet sich, keine Ermittlungen bezüglich der hinter den Auftragsbeschreibungen bzw. Unternehmenspräsentationen stehenden Namen der Unternehmen vorzunehmen.
Alle von X an die MUSTER übersandten Auftragsbeschreibungen bzw. Unternehmenspräsentationen dürfen nur unter Mitwirkung von X verhandelt und zu Vertrag gebracht werden.
Die MUSTER verpflichtet sich, weder vor Projektantritt noch während der Dauer des Projektes noch 12 Monate nach Projektende, ohne Vermittlung durch X mit den vermittelten Unternehmen in direkte Geschäftsverbindungen zu treten.
§ 6. Rechnungsstellung
Die Vertragsabschlußvergütung wird von X nach Zustandekommen eines jeden Projektvertrages in Rechnung gestellt.
Die Umsatzbeteiligung wird, wie näher im Projektdatenblatt festgelegt, über die Projektlaufzeit verteilt anteilig in Raten in Rechnung gestellt.
Zur Kontrolle der Höhe des Umsatzvolumens stellt MUSTER den Projektvertrag mit dem vermittelten Unternehmen, die turnusgemäß zu erstellenden Zwischenbilanzen und die Schlußbilanz des jeweiligen Projektes X unverzüglich nach ihrer Anfertigung in Kopie zur Verfügung.
Sollte sich daraus eine Erhöhung des vorher vereinbarten Umsatzvolumens ergeben, stellt X die hierfür fällige Umsatzbeteiligung nachträglich in Rechnung.
Die jeweiligen Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen.
§ 7. Auskunft
Die MUSTER hat auf
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1281
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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