Vermittlungsvertrag, Akquisevertrag, Provisionsvertrag für Neukunden

zwischen

_____________

- Unternehmen -

und

_____________

- Akquisiteur -

I. Vorbemerkung

Das Unternehmen betreibt eine Eventagentur und befaßt sich vorrangig mit ____________. Der Akquisiteur verfügt im Geschäftsbereich des Unternehmens über exquisite Kontakte zu potentiellen Auftraggebern des Unternehmens, die der Akquisiteur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dazu nutzen soll, Neukunden für das Unternehmen zu akquirieren.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Akquisition von Neukunden durch den Akquisiteur für das Unternehmen. Die bereits bestehenden Geschäftsverbindungen des Unternehmens (Altkunden) sind keine Neukunden im Sinne dieser Vereinbarung. Die Altkunden sind in der Anlage 1, die wesentlicher Vertragsbestandteil ist, aufgeführt. Die von dem Akquisiteur vorzugsweise zu akquirierenden Kunden sind in der Anlage 2, die wesentlicher Vertragsbestandteil ist, aufgeführt. Anlage 1 und Anlage 2 werden jährlich gemeinsam überarbeitet und dem jeweils aktuellen Status angepaßt.

§ 2 Leistungen des Akquisiteurs

Der Akquisiteur wird die ihm zur Verfügung stehenden Kontakte zu potentiellen Neukunden nutzen, um Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und diesen Neukunden herbeizuführen.

Der Akquisiteur wird zum Zwecke der Akquirierung dieser Neukunden Projekte und Konzepte entwickeln, die den Neukunden angeboten werden. Ziel dieser Vereinbarung ist es daher auch, neue Geschäftsfelder für das Unternehmen zu erschließen.

Der Akquisiteur informiert das Unternehmen, sobald er Kontakt zu einem potentiellen Kunden aufgenommen hat. Zeichnet sich in den Verhandlungen mit dem Kunden die Möglichkeit des konkreten Geschäftsabschlusses ab, teilt der Akquisiteur die wesentlichen Einzelheiten des geplanten Geschäftes dem Unternehmen in Textform mit. Wird für ein solches Geschäft vom Unternehmen grundsätzlich die Zustimmung erteilt, verhandelt der Akquisiteur die entsprechenden Verträge bis zur Unterschriftsreife und legt sie dem Unternehmen zur Unterschrift vor.

Der Akquisiteur ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Unternehmens nicht berechtigt, sofern er hierzu nicht ausdrücklich im Einzelfall in Textform bevollmächtigt wird.

§ 3 Abstimmung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit und einer ständigen Abstimmung über die jeweils vom Akquisiteur geplanten und ausgeführten Akquisitionstätigkeiten. Soweit erforderlich, zieht der Akquisiteur das Unternehmen bei der Vorbereitung einer Geschäftsanbahnung zu Rate und beteiligt das Unternehmen an den Gesprächen und Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Kunden.

§ 4 Exclusivität

Für die Dauer dieses Vertrages wird der Akquisiteur nicht für einen direkten oder indirekten Wettbewerber des Unternehmens tätig. Der Akquisiteur wird auch nicht selbst in Wettbewerb zum Unternehmen treten, sei es direkt oder indirekt.

§ 5 Vergütung

Der Akquisiteur erhält für die von ihm akquirierten Neukunden eine prozentuale Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

Bei Akquisition

... ENDE DES AUSZUGES.

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