Verwertungsauftrag an Auktionator
Verwertungssauftrag
zwischen
..., Auktionator,
- Verwerter -
und ...
- Auftraggeber -
1. Der Auftraggeber beauftragt den Verwerter, das nachfolgend bezeichnete Objekt zu verwerten:
________________________________________________________________________________________
2. Das vom Auftraggeber an den Verwerter zu zahlende Entgelt beträgt 15% des Verkehrswerts. Der Auftraggeber beteiligt sich an den Kosten und baren Auslagen der Verwertung sowie für eine Schätzung und Begutachtung und das Erstellen der Wertschätzung in Höhe von € 4.000,00, diese werden bei Auftragserteilung fällig.
3. Zieht der Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer den Verwertungsauftrag ganz oder teilweise zurück, erhält der Verwerter 15% des Verkehrswerts, mindestens jedoch € 5.000,00. Des weiteren die bis dahin dem Verwerter insoweit entstandenen Kosten zuzüglich etwa vereinbarter Sonderprovisionen. Eine Rücknahme des Auftrags nach Veröffentlichung bzw. Versendung der Kataloge ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Teilrücknahme durch den Auftraggeber kann der Verwerter vom Vertrag zurücktreten. Auch in diesem Falle bestimmt sich die Pflicht des Auftraggebers zur Leistung von Entschädigung sowie Kosten- und Auslagenersatz nach den obigen Bestimmungen.
4. Der Verwertungsauftrag ist auf sechs Monate befristet.
5. Dem Verwerter ist der Zuschlag bis auf limitierte Nummern freigestellt. Kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil die Gebote unzureichend sind, so hat der Auftraggeber für die Rückgabe 10% des Limitpreises an den Verwerter zu zahlen. Die Zahlung ist am Verwertungstag fällig. Für folgende Gegenstände wird ein Limit vereinbart: __________________________________.
Die Limitpreise verstehen sich zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Verwerter ist bevollmächtigt, den Zuschlag im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.
6. Soweit sich Gold- und Silbersachen unter den zu versteigernden Gegenständen befinden, ist der Gold- und Silberwert nicht durch einen Gutachter feststellen zu lassen. Der Zuschlag kann unter dem Gold- und Silberwert erfolgen.
7. Der Auftraggeber versichert, dass er uneingeschränktes Verfügungsrecht an den Gegenständen hat und keinerlei Rechte Dritter der Verwertung entgegenstehen. Soweit Vorbehaltseigentum besteht, liegt dem Auftraggeber die Zustimmung der Vorbehaltseigentümer zur Veräußerung vor.
8. Gegenstände, für welche während der Verwertung kein Zuschlag erteilt worden ist, sollen vom Verwerter freihändig veräußert werden. Die Bestimmungen über das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt und Kosten- und Auslagenerstattung (Ziff. 2) gelten entsprechend.
9. Der Ersteigerer ist verpflichtet, den Zuschlagspreis zuzüglich 15% Verwertungsgebühr und gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag in bar oder durch bankbestätigten Scheck zu zahlen. Bei Abgabe schriftlicher Gebote erfolgt die Zahlung durch unwiderrufliche Bankeinzugsermächtigung oder bankbestätigten Scheck. Abtransport und Demontage erfolgen sofort nach der Verwertung, bei Zahlung durch Scheck oder
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 852
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "Verwertungsauftrag an Auktionator" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "Verwertungsauftrag an Auktionator"?
Fragen Sie im kostenlosen Forum
Geprüfte Qualität