Mietvertrag Garage

zwischen

_____________

- Vermieter -

und

 _____________

- Mieter -

§ 1 Mietobjekt

 Vermietet wird die auf dem Grundstück

_________________________________________
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

gelegene Garage Nr. ______ zur Unterstellung eines Pkw/Motorrades oder sonstiger geeigneter Gegenstände.

Der Mieter erhält ___ Schlüssel für den Zutritt zur Garage.

§ 2 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt am __.__.20__ und läuft auf bestimmte/unbestimmte Zeit (unzutreffendes streichen).

Wird der Mietvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann das Mieterverhältnis durch Mieter und Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.

Nur ausfüllen bei Mietvertrag von bestimmter Dauer: Das Mietverhältnis endet am __.__.20__ .

§ 3 Miete

Der Mietzins beträgt einschließlich Nebenkosten monatlich EUR _______ und ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats, auf das Konto des Vermieters bei der _____________________, Kto.-Nr.: _______________________, BLZ: _________________________ anzuweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem vorgenannten Konto des Vermieters maßgeblich.

§ 4 Benutzung der Mietsache

Eine andere Nutzung der Mietsache als zu den in § 1 bestimmten Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Dieses gilt insbesondere für eine Untervermietung oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte.

§ 5 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln.

2. Der Mieter hat auf die Belange von Anwohnern Rücksicht zu nehmen. Übermäßiger Lärm, insbesondere zur Nachtzeit, ist zu vermeiden.

3. Die einschlägigen behördlichen Vorschriften sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine feuergefährlichen Gegenstände in der Garage gelagert werden und Motoren nicht bei geschlossener Garage laufen.

4. Auftretende Mängel und Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die unverzügliche Anzeige, haftet er dem Vermieter für den hierdurch eintretenden Schaden.

§ 6 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch andere Personen, denen er Zutritt zu der Mietsache gewährt oder verschafft, verursacht werden. Insbesondere haftet der Mieter für Schäden, die durch Personen verursacht werden,

... ENDE DES AUSZUGES.

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