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Nutzungsüberlassungsvertrag Räumlichkeiten
Nutzungsüberlassungsvertrag Räumlichkeiten
Dieses Formular regelt die Nutzung des Objekts / der Räume in _________ sowie Küche, Toiletten und Außenbereich. Diese Räumlichkeiten werden
am:
— von __.__ Uhr bis zum Folgetag __.__ Uhr
Frau/Herr/Firma/Verein: ________________________
vom: ______________________________
unter den nachstehend genannten Bedingungen zur Nutzung überlassen:
Art der Veranstaltung: ____________________________________
Die Miete beträgt inkl. Endreinigung ______ Euro und ist ebenso wie die Kaution spätesten am Tag der Veranstaltung zu zahlen bzw. zu hinterlegen.
Die Kaution beträgt ______ Euro.
Wird der Nutzungsüberlassungszeitraum ohne Einverständnis der Inhaber überschritten, haftet der Nutzer für daraus evtl. entstehende Folgeschäden (z. B. für Folgeveranstaltungen).
Wird die Nutzzeit einvernehmlich verlängert (frühere Inanspruchnahme oder spätere Rückgabe) hat der Nutzer für jede angefangene Stunde 10 Euro zusätzlich unverzüglich nach Ende der Veranstaltung zu zahlen. Gleiches gilt für zusätzliche Zeit bei nicht rechtzeitiger Räumung/Reinigung.
Das Nutzungsüberlassungsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Termin der Veranstaltung durch den Nutzer gekündigt werden. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Frist ist die Miete in voller Höhe zu zahlen.
Eventuelle Aufwendungen der Inhaber sind nach tatsächlichem Anfall zu ersetzen. Sollte der Nutzer durch persönlichen Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts verhindert sein, wird er nicht von der Entrichtung der Miete befreit.
Vom Nutzer sind folgende Nutzungen (im Innen und Außenbereich), zusätzlich zur Miete, zu entschädigen bei dem Gebrauch von Konfetti, Luftschlangen, Wattebäuschen etc. wird vom Vermieter ein Reinigungszuschlag (Innenbereich) 25 Euro berechnet, im Außenbereich nach tatsächlichem Aufwand, sofern diese Reinigung nicht durch die Nutzer ordnungsgemäß durchgeführt wird (es ist der Zustand wie vor der Nutzung herzustellen), werden im Außenbereich zusätzlich Aufbauten vorgenommen, z.B. Theken, Zelte, Pavillons, Scheinwerfer, Lichterketten ist vom Nutzer ein Aufschlag von 70 Euro zu entrichten.
Die
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nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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