Untermietvertrag für ganze Wohnung (ausführlich)

Zwischen

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nachfolgend Hauptmieter genannt

und

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nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietsache

Der Hauptmieter hat von

…………………………………………………………………………………………………………………...

nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:

…………………………………………………………………………………………………………………...

Die Wohnung befindet sich in der …… Etage auf der linken Seite rechten Seite.

Folgende Räume werden vermietet:

…….. Zimmer, …….. Küche/Kochnische, …….. Bad/Dusche/WC, …….. Bodenräume / Speicher Nr. …….., …….. Kellerräume Nr. …….., …….. Garage / Stellplatz, …….. Garten, …….. gewerblich genutzte Räume

3. Die Wohnfläche beträgt ………… qm.

Dieser Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.

5. Diese Wohnung wird vom Hauptmieter an den Untermieter untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt dem Untermieter vor.

6. Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und der Einrichtungen Vertragsbestandteil.

7. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: ......................................................................................................................................

§ 2 Miete und Nebenkosten

Die Nettomiete beträgt monatlich EUR................,

in Worten ...................................................................

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR................,

in Worten ..........................................................................

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR................,

in Worten ....................................................................................... abgegolten.

3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR................,

in Worten .....................................................................................

4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

§ 3 Kaution

Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 550 b BGB in Höhe

von EUR ................,

in Worten:.......................................................................... zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.

Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.

§ 4 Mietzahlungen

1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats kostenfrei auf das Konto (Name des Kontoinhabers) ....................................................................... Kontonummer ........................................................... bei der ................................................................................................ (Name der Bank), Bankleitzahl ........................................................... zu überweisen.

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem bezeichneten Konto an.

3. Bei Zahlungsverzug darf der Hauptmieter für jede schriftliche Mahnung 1,50 EUR pauschalierte Mahnkosten berechnen.

§ 5 Mietdauer

1. Der Untermietvertrag beginnt am ........................................................... .

2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag, gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.

3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.

4. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.

§ 6 Kündigung

1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

2. Der Untermieter

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1494


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