Untermietvertrag WG - Zimmer

Zwischen

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Vorname, Name

_____________________

Anschrift

nachfolgend Hauptmieter genannt

und

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Vorname, Name

_____________________

Anschrift

nachfolgend Untermieter genannt

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietsache

1. Der Hauptmieter hat von

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Vorname, Name

_____________________

Anschrift

nachfolgend Vermieter genannt

folgende Wohnung angemietet:

Anschrift der Wohnung

_______________________________________________

Diese ist im __ Stock auf der ________ Seite gelegen.

Die Wohnung besteht aus:

__ Zimmern, __ Küche, __ Bad, __ WC, __ Flur, __ Kelleranteil, __ Speicheranteil,

__ Trockenbodenanteil.

Die Wohnfläche beträgt ____ qm.

Dieser Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.

2. ___ Zimmer, ___ qm, wird vom Hauptmieter an den Untermieter untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt dem Untermieter vor.

3. Mituntervermietet werden nach diesen Bedingungen: ___________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

4. Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und der Einrichtungen Vertragsbestandteil.

5. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:

___________________________________________________________________

§ 2 Miete und Nebenkosten

1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR __________, in Worten

___________________________________________________________________

2. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR ________, in Worten:

___________________________________________________________________

3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt

EUR_________,

in Worten ___________________________________________________________

4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

§ 3 Kaution

1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 550 b BGB in Höhe

von EUR _______ in Worten: _______________________________________ zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis. Diese ist bis zwei Wochen vor Mietbeginn an den Hauptmieter zu zahlen.

2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.

§ 4 Mietzahlungen

1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats kostenfrei auf das Konto von

____________________________, Nummer _______________________________

bei der _____________________, Bankleitzahl ____________________________ zu überweisen.

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem bezeichneten Konto an.

3. Bei Zahlungsverzug darf der Hauptmieter für jede schriftliche Mahnung drei Deutsche Mark pauschalierte Mahnkosten berechnen.

§ 5 Mietdauer

1. Der Untermietvertrag beginnt am ___________________________ .

2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag – gleich auch welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.

3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.

4. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.

§ 6 Kündigung

1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

§ 7 Ersatzuntermieter

Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.

§ 9 Verweis auf den Hauptmietvertrag

Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngemäß:

Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden, Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen, Benutzung der Mietsache, Haushaltsmaschinen, Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche Behandlung der Mietsache, Verfahren bei Mängeln der Mietsache), Hausordnung.

§ 10 Überlassung der Mietsache an Dritte – Unteruntervermietung

1. Der Hauptmieter, der

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1869


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