Vertrag über die Nutzung von Gemeindeflächen für einen Flohmarkt

zwischen

___________________________

- nachstehend „Ortsgemeinde“ genannt -

und

____________________________

- nachstehend „Nutzer“ genannt -

 wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:

§ 1

(1) Die Ortsgemeinde gestattet dem Nutzer auf der im beiliegenden Lageplan rot umrandeten Fläche des Grundstückes ____________________in ______________, Flur ___, Nr. ____ die Durchführung von Flohmärkten zu den in § 2 vereinbarten Terminen.

(2) Die Überlassung dieser Fläche kann in begründeten Fällen auch von der Hinterlegung einer Kaution abhängig gemacht werden.

(3) Dem Nutzer obliegt für den Zeitraum der Flohmärkte die Verkehrssicherungspflicht. Er hat die ihm überlassene Fläche pfleglich zu behandeln und im übernommenen Zustand wieder zurückzugeben; etwaige Aufbauten sind ohne Beschädigungen zu entfernen.

(4) Kommt der Nutzer seinen Verpflichtungen nach Absatz 3 nicht nach, ist die Ortsgemeinde berechtigt, auf Kosten des Nutzers die erforderlichen Arbeiten vornehmen zu lassen.

§ 2

(1) Die Vereinbarung wird für das Kalenderjahr 20__ abgeschlossen. Sie gilt ausschließlich für die nachfolgend zwischen der Ortsgemeinde und dem Nutzer vereinbarten Termine:

_____________________________________________________________________

Zusätzliche Termine bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ortsgemeinde und sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Vertragsverlängerung über das Kalenderjahr 20__ hinaus bedarf eines schriftlichen Nachtrages unter Angabe der vereinbarten Termine.

(2) Die Ortsgemeinde behält sich das Recht vor, einen oder mehrere der vereinbarten Termine aus wichtigem öffentlichen Interesse abzusagen. Die Absage ist dem Nutzer mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. In diesem Falle ist ein entsprechender Ersatztermin zu vereinbaren.

(3) Die Ortsgemeinde ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, sollte der Nutzer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob zuwiderhandeln oder gegen sonstige ordnungsbehördliche Vorschriften verstoßen.

(4) Die überlassene Fläche befindet sich im Hochwassergebiet. Für etwa hierdurch entstehende Schäden des Nutzers oder sonstige Behinderungen (Nutzungsausfall) übernimmt die Ortsgemeinde daher keine Haftung. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf sofortige Beseitigung von Schwemmgut in Folge eines zurückgehenden Hochwassers.

§ 3

(1) Für jeden der in § 2 (1) genannten Termine hat der Nutzer ein Nutzungsentgelt in Höhe von ______ € an die Ortsgemeinde zu zahlen. Sollte dieser Vertrag per schriftlichem Nachtrag über das Kalenderjahr 20__ hinaus verlängert werden, beträgt das Nutzungsentgelt sodann ______ € je Veranstaltungstag.

(2) Das Nutzungsentgelt ist

... ENDE DES AUSZUGES.

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