Personalberatungsvertrag Personalsuche
Personalberatungsvertrag Personalsuche
zwischen
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Personalberatung GmbH
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(Berater)
und
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(Klient)
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Klient erteilt dem Berater das alleinige Mandat, ihn bei der Suche und Auswahl eines Mitarbeiters für die folgende Position zu unterstützen:
1.2. Der Berater erbringt dabei insbesondere die folgenden Leistungen für den Klienten:
· Beratung im Rahmen der Gestaltung der Stellenanzeige(n)
· Korrespondenzübernahme der eingehenden Bewerbungen
· Vorauswahl der Bewerber auf Basis der Bewerbungsunterlagen
· Vorauswahl geeignet erscheinender Bewerber durch Interviews sowie in diesem Zusammenhang
- Vorstellung der zu besetzenden Position
- Abgleich der Erwartungshaltungen Unternehmen - Bewerber
· Vorbereitung zur Vorstellung geeignet erscheinender Bewerber beim Klienten
· Vorstellung geeigneter Bewerber beim Klienten
· Beratung im Rahmen der finalen Auswahl auf Wunsch des Klienten
1.3. Bestandteil dieses Vertrages sind die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beraters.
2. Vertragslaufzeit und Kündigung
2.1. Dieser Personalberatungsvertrag wird auf eine Zeit von drei Monaten geschlossen, beginnend mit seiner Unterzeichnung, und verlängert sich jeweils um einen Monat, falls er nicht gemäß der nachfolgenden Ziffer gekündigt wird.
2.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
2.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Honorar
3.1. Der Berater erhält für seine Tätigkeit ein Honorar von zwei Bruttomonatsgehältern des Arbeitnehmers. Der Vergütungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Klient ein anderes Vertragsverhältnis als ein Arbeitsverhältnis mit dem Kandidaten begründet.
3.2. 50 % des vereinbarten Honorars werden bei Abschluss des Vertragsverhältnisses zwischen dem Klienten und dem Kandidaten zur Zahlung fällig. Dieser Anspruch bleibt unabhängig von einem eventuellen Ausscheiden des Kandidaten während der Probezeit bestehen. Die weiteren 50 % werden nach Ablauf der Probezeit des Kandidaten zur Zahlung fällig, sofern der Kandidat vom Klienten weiter beschäftigt wird. Der Klient wird dem Berater hierüber innerhalb einer Woche nach Ablauf der Probezeit eine Mitteilung machen. Unterbleibt diese Mitteilung, werden die weiteren 50 % unwiderruflich fällig.
3.3. Die notwendigen Auslagen und Spesen des Beraters sowie der vorgestellten Kandidaten hat der Klient zu tragen, ebenso die Kosten für die Publikation der Stellenanzeige. Der
... ENDE DES AUSZUGES.
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