Festsetzung Korrespondenzgebühr

Landgericht_________

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                        Frankfurt, den

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Az.: I. Instanz:

Az.: 1 U 15/99

In Sachen

(...)

gegen

(XXX)

nehmen wir Bezug auf unseren Kostenfestsetzungsantrag vom _____und ergänzen diesen um die Korrespondenzanwaltsgebühr gemäÃ? § 52 BRAGO in Höhe von EUR ____netto (13/10, II. Instanz).

Es ergibt sich somit ein festzusetzender Betrag in Höhe von

EUR ____

Zur Erstattungsfähigkeit der in Ansatz gebrachten Korrespondenzanwaltsgebühr teilen wir folgendes mit:

Bei den Frankfurter Korrespondenzkollegen handelt es sich um die ständigen Rechtsvertreter des Antragstellers. Es war daher für ihn selbstverständlich, auch in dieser Angelegenheit zunächst Herrn Rechtsanwalt Campos Nave mit seiner Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund sind die geltend gemachten Korrespondenzanwaltskosten entstanden und auch erstattungsfähig.

Sollte das Gericht trotz der vorstehenden Ausführungen diese Kosten nicht für erstattungsfähig halten, stehen dem Antragsteller in jedem Fall die hilfsweise geltend gemachten Kosten einer fiktiven Informationsreise von Frankfurt nach ___________ als notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu. Der Antragsteller hat Herrn Campos Nave in dieser Sache sowohl schriftlich, fernmündlich als auch persönlich informiert. Ohne die Einschaltung des Herrn Rechtsanwalt Campos Nave wären in diesem Fall mindestens die Kosten einer Informationsreise angefallen. Diese berechnen wir wie folgt:

Fahrtkosten

Bundesbahn II. Klasse

Frankfurt â?? Aschaffenburg â?? Frankfurt                         EUR                         20,00

Abwesenheit gemä� § 2 II ZSEG

4 Stunden x EUR 25,00                         EUR                        100,00

Zehrgeld gemäÃ? § 10 ZSEG                        EUR                        6,00

Auslagenpauschale für ergänzende fernmündliche

bzw. schriftliche Informationserteilung                         EUR                        30,00

Gesamtsumme                        EUR                        176,00

Bei der Festsetzung ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller sich vor Antritt einer Reise nach ___________ zur Beauftragung eines dort ansässigen Rechtsanwaltes zunächst bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens hätten beraten lassen können Die Kosten einer fiktiven Beratung berechnen wir wie folgt:

Gegenstandswert: EUR __________

5/10 Ratsgebühr gemäÃ? §§ 11, 20 BRAGO                        EUR            

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1301


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