Festsetzung Korrespondenzgebühr
Landgericht_________
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Frankfurt, den
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Az.: I. Instanz:
Az.: 1 U 15/99
In Sachen
(...)
gegen
(XXX)
nehmen wir Bezug auf unseren Kostenfestsetzungsantrag vom _____und ergänzen diesen um die Korrespondenzanwaltsgebühr gemä� § 52 BRAGO in Höhe von EUR ____netto (13/10, II. Instanz).
Es ergibt sich somit ein festzusetzender Betrag in Höhe von
EUR ____
Zur Erstattungsfähigkeit der in Ansatz gebrachten Korrespondenzanwaltsgebühr teilen wir folgendes mit:
Bei den Frankfurter Korrespondenzkollegen handelt es sich um die ständigen Rechtsvertreter des Antragstellers. Es war daher für ihn selbstverständlich, auch in dieser Angelegenheit zunächst Herrn Rechtsanwalt Campos Nave mit seiner Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund sind die geltend gemachten Korrespondenzanwaltskosten entstanden und auch erstattungsfähig.
Sollte das Gericht trotz der vorstehenden Ausführungen diese Kosten nicht für erstattungsfähig halten, stehen dem Antragsteller in jedem Fall die hilfsweise geltend gemachten Kosten einer fiktiven Informationsreise von Frankfurt nach ___________ als notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu. Der Antragsteller hat Herrn Campos Nave in dieser Sache sowohl schriftlich, fernmündlich als auch persönlich informiert. Ohne die Einschaltung des Herrn Rechtsanwalt Campos Nave wären in diesem Fall mindestens die Kosten einer Informationsreise angefallen. Diese berechnen wir wie folgt:
Fahrtkosten
Bundesbahn II. Klasse
Frankfurt â?? Aschaffenburg â?? Frankfurt EUR 20,00
Abwesenheit gemä� § 2 II ZSEG
4 Stunden x EUR 25,00 EUR 100,00
Zehrgeld gemä� § 10 ZSEG EUR 6,00
Auslagenpauschale für ergänzende fernmündliche
bzw. schriftliche Informationserteilung EUR 30,00
Gesamtsumme EUR 176,00
Bei der Festsetzung ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller sich vor Antritt einer Reise nach ___________ zur Beauftragung eines dort ansässigen Rechtsanwaltes zunächst bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens hätten beraten lassen können Die Kosten einer fiktiven Beratung berechnen wir wie folgt:
Gegenstandswert: EUR __________
5/10 Ratsgebühr gemä� §§ 11, 20 BRAGO EUR
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1301
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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