RA Schreiben wg. Minderung des Reisepreises und Ersatzansprüche
Einschreiben/Rückschein
In der Sache: ....................
Reisebuchungsnr.: ....................
Aktenzeichen: ....................
hier: Minderung des Reisepreises und Ersatzansprüche
Sehr geehrte Damen und Herren,
ausweislich der in anwaltlich beglaubigter Kopie beigefügten Vollmacht zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Eheleute .................... vertrete.
Meine Mandantschaft schloss unter der o.g. Buchungnummer einen Reisevertrag, der Sie verpflichtete, einen Badeurlaub nach .................... vom .................... bis .................... zu einem Gesamtpreis von .................... € zu organisieren, mit Unterkunft und all-inclusive-Service im ausgesuchten 4-Sterne Hotel.
Das bereitgestellte Hotel erwies sich jedoch als äußerst mangelhaft und ungeeignet.
Zu den einzelnen Reisemängeln beziehe ich mich ausdrücklich auf die schriftliche Mängelanzeige der Mandanten vor Ort sowie das Ihnen zwischenzeitlich vorliegende Schreiben der Mandanten vom ...................., in dem die folgenden Mängel fristgerecht angezeigt worden sind:
Das Zimmer, Nr. ...................., Etage: .................... entsprach nicht der in der Reisebestätigung genannten Größe von 30 qm, sondern war lediglich 18 qm groß. Der gesamte Wohnraum wies Schimmelflecken unter der Decke auf und unter den wenigen Möbelstücken bzw. unter dem Bett war längere Zeit nicht gesäubert worden. Reinigung ist aber laut Katalog (S. 113) eine der im Preis mit inbegriffenen Leistungen. Der Kühlschrank war verschimmelt und die im Katalog beschriebene vollständig eingerichtete Küchenzeile war nicht vorhanden.
Das Kinderbett wurde ohne Bettbezüge und nur mit einer Kunststoffmatratze bereitgestellt.
Direkt vor dem Zimmer befand sich zudem ein Endrohr der Hotelküche, dort wurde mehrmals deutlicher Gasgeruch festgestellt. In dem Zimmer stank es regelrecht nach Essenszubereitung.
Der Strand am Hotel konnte von den Mandanten wegen Verschmutzungen (Öl, Algen, Abfälle) im Wasser und im Sandbereich sowie Geruchsbelästigungen nicht benutzt werden. Im Katalog ist der Strand als Badebucht (S. 111) bezeichnet und den Mandanten ist die Reise als erholsamer Badeurlaub zugesichert worden. Am Pool des Hotels hatten die Mandanten keine ausreichenden Liege- oder Sitzmöglichkeiten. Im Katalog (S. 113) ist dagegen von einer „Sonnenterasse mit Liegen und Sonnenschirmen“ die Rede.
Meine Mandantschaft teilte diese Mängel der Reiseleiterin, Frau .................., am nächsten Morgen noch vor der Begrüßungsveranstaltung mit. Sämtliche Mängel sind in einem Mängelprotokoll schriftlich fixiert worden. Eine Kopie des Protokolls liegt diesem Schreiben bei. Ferner sind die Mängel per Video- und Fotoaufnahmen festgehalten worden.
Ein Wechsel des Hotels war die einzige Möglichkeit, die den Mandanten angeboten wurde. Ein Zimmerwechsel wurde aufgrund der
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 784
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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