Stand: 16.08.2010 ID: 5080 Druckversion PDF WordDoc

Schiedsklauseln

Muster und Erläuterungen für Schiedsklauseln

Durch eine Schiedsvereinbarung (auch Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung muss nach deutschem und österreichischem Recht schriftlich erfolgen und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden.

Das Schiedsverfahren richtet sich nach den §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung (ZPO), soweit die Parteien keine eigenen Regelungen treffen oder es sich nicht um einen Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten handelt (vgl. §§ 101 ff. ArbGG). Wird auf eine Verfahrensordnung einer Institution für Schiedsgerichtsbarkeit Bezug genommen, so gilt diese als vereinbart. In der Schiedsvereinbarung kann dann auf die Regelung von Einzelheiten des Schiedsverfahrens verzichtet werden.

Unternehmer können eine Schiedsvereinbarung auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in ihren Vertrag aufnehmen.

Für Sachverhalte regionalen Zuschnitts, bei denen die Vertragsparteien in einer Region sitzen, könnte die Verwendung einer Schiedsklausel einer örtlichen Industrie- und Handelskammer verwendet werden (als Beispiel: Schiedsklausel der IHK Frankfurt am Main (http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/streitbeilegung).

Für bundesweite Sachverhalte bietet sich die Klausel der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Köln, an (http://www.dis-arb.de).

Auf internat. Ebene kommt die Internationale Handelskammer (ICC), Paris, in Frage (http://www.icc-deutschland.de).

Soll in einem neutralen Land entschieden werden, kommt die Zürcher Handelskammer in Betracht.

Bei Beteiligung osteuropäischer Länder ist ggf. noch die Vereinbarung des Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien oder der Handelskammer Stockholm sinnvoll.

hilfreich dazu:

American Arbitration Association (AAA)

www.adr.org

London Court of International Arbitration (LCIA)

www.lcia-arbitration.com

Zürcher Handelskammer:

www.zurichcci.ch

Wirtschaftskammer Österreich, Wien:

www.wko.at/arbitration

Schiedsgerichtsinstitut der Handelskammer Stockholm:

www.chamber.se/arbitration

Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC):

www.hkiac.org