Lizenz-Nutzungsvertrag
Lizenz-Nutzungsvertrag
zwischen
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(nachstehend �??Verkäufer�?? genannt)
und
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(nachstehend �??Käufer�?? genannt)
Allgemeines
Bezeichnung des Programms: ____________________________________________
Bestellnummer: ________________________________________________________
Käufer: ______________________________________________________________
Verkäufer: ________________________________________________________
Rechtsinhaber und Vertragspartner: ______________________________________
Der Käufer erwirbt das Programmpaket zum Preis von EUR ____________.
Das vom Käufer erworbene Programmpaket enthält das obenbezeichnete Computerprogramm auf einem maschinenlesbaren Träger sowie ein zugehöriges Benutzerhandbuch. Programm und Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt.
Mit dem Erwerb des Programmpakets räumt der Rechtsinhaber dem Käufer das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
Erwirbt der Käufer zugleich einen Computer, in dem das obenbezeichnete Programm vorinstalliert ist, gelten die Nutzungsbedingungen für die vorinstallierte Kopie des Programms entsprechend.
Ist der Käufer mit den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, kann er das Programmpaket an den Verkäufer zurückgeben gegen volle Rückerstattung des entrichteten Kaufbetrages.
§ 1 Nutzungsumfang
(1) Der Käufer hat das Recht, das Programm gleichzeitig nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Käufer freigestellt. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Käufer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist ausgeschlossen.
(2) Das Programm darf geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemä�?en Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.
(3) Eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemä�? § 69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.
(4) Der Käufer ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist. Sofern das Programm mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhält der Kunde im Falle einer Beschädigung des gelieferten Programms vom Verkäufer eine Ersatzkopie gegen Rückgabe des als Teil des Programmpakets gelieferten maschinenlesbaren Trägers.
§ 2 Weitergabe des Programmpaketes
(1) Der Käufer ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien des Programms und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.
(2) Mit der Abgabe des Programmpaketes geht die Berechtigung zur Nutzung gemä�? § 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Käufers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemä�? § 1.
(3) Mit der Weitergabe hat der Käufer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.
(4) Abs. (1) bis (3) gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen �?berlassung besteht. Die Vermietung des Programmpakets oder von Teilen desselben ist ausgeschlossen.
§ 3 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer
Für die Weitergabe des Programmpakets durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. § 2 gilt sinngemä�?.
§ 4 Andere Rechte
(1) Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpakets, bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Käufer noch nachfolgende Nutzer das Recht, das Programm und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemä�?er Benutzung des obenbezeichneten Programms entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen
... ENDE DES AUSZUGES.
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