Vertrag zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines DV - Systems (Software, Hardware)

Vertrag

Zwischen

– nachfolgend Auftragnehmer genannt –

und

– nachfolgend Besteller genannt –

wird der nachfolgende Vertrag zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines DV - Systems (Software, Hardware) abgeschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1

Vertragsgegenstand ist dass der Auftragnehmer ein Software und Hardware System erstellt, das eine WLAN - Anbindung der XY - Oberflächen entsprechend den Vorgaben des Lasten-heftes ermöglicht. Das Lastenheft wird als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags. Die Stufen dieser Programmentwicklung werden vom Auftragnehmer dokumentiert.

1.2

Die vertragsgegenständliche Software wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ord-nungsgemäßer Berufsausübung und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Informatik erstellt.

1.3

Jeder Vertragsteil benennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durch-führung dieses Vertrags erforderlichen Auskünfte erteilen kann. Es handelt sich dabei um Auftraggeber Herrn Eckenberg, Auftragnehmer Hr. Mustermann. Berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die Änderungen oder Ergänzungen vorsehen, sowie zur Erklärung der Abnahme ist für den Besteller sind Herr mustermann und Mustermann berech-tigt.

1.4

Der Umfang der Vertragsleistung des Auftragnehmers ergibt sich aus diesem Vertrag und dem zugehörigen Lastenheft. Es ist darüber hinaus eine Dokumentation geschuldet. Sie ent-hält:

– eine alle Funktionen und Fehlermeldungen enthaltende Aufstellung,

– Datenübersichten, Satzbeschreibungen und Schnittstellendefinitionen,

– Anlehnung an DIN - gemäße Entwicklungsdokumentation.

1.5

Augtraggeber kann vom Lastenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Alle nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen des Leistungsumfangs werden nur dann Ver-tragsinhalt, wenn sie im Lastenheft aufgenommen werden. Hierdurch bedingte unvermeidli-che Zeitverschiebungen sind AN unverzüglich mitzuteilen

§ 2 Lieferung

2.1

Der Auftragnehmer testet zusammen mit dem Auftrageber eine Vorversion des Programms mit allen Modulen in codierter und eingearbeiteter Form zur Durchführung der vereinbarten Funktionstests. Nach Durchführung eventueller Anpassungen erfolgt die Installation der end-gültigen Programmversion.

2.2

Der Besteller stellt dem Auftragnehmer zum Zweck der Programmentwicklung, Testdurchfüh-rung und Installation ausreichende Möglichkeiten der Anlagennutzung und Rechenzeit zur Verfügung.

2.3

Der Auftragnehmer liefert kostenfrei Ersatz, wenn im Besitz des Bestellers befindliche und vom Auftragnehmer gelieferte Programme ganz oder teilweise beschädigt oder gelöscht wer-den und dies vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

2.4

Risiko und Kosten der Anlieferung zu dem Installationsort trägt der Auftragnehmer.

§ 3 Abnahme, Mängelrechte

3.1

Nach Installation der Vorversion wird das Programm vom Auftragnehmer und Auftraggeber gegen die im Lastenheft beschriebenen Funktionen bei Meteor getestet. Der Auftragnehmer unterstützt den Besteller bei der Testdurchführung. Im Anschluss daran, spätestens inner-halb von 6 Wochen nach Installation, wird der Besteller die Abnahme schriftlich erklären. Voraussetzungen hierfür sind der Nachweis der Funktionalität der Software im Echtbetrieb sowie die Vorlage der Dokumentationen.

3.2

Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung dafür, dass das erstellte und überlassene Programm und die zugehörigen Begleitmaterialien die vereinbarte logische Funktionalität entsprechend dem Lastenheft erfüllen.

3.3

Programmfehler, die sich erst nach Abnahme zeigen, hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Stellen die mitgeteilten Fehler Programmmängel dar, sind sie vom Auftragnehmer umgehend zu beseitigen. Erweist sich die Beseitigung als nicht mög-lich, muss der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Besteller eine Ausweichlösung entwickeln. Bei gerügten Fehlern, die auf falscher Bedienung seitens des Bestellers beruhen, muss der Auftragnehmer dartun, dass es sich um Bedienungsfehler des Bestellers handelt und nicht um vom Auftragnehmer zu vertretende Mängel.

3.4

Alle Mängelbeseitigungen werden nach Mängelart, notwendigen Beseitigungsmaßnahmen und erforderlichem Zeitaufwand protokolliert. Die mitgeteilte Mängelbeseitigung wird durch einen Funktionstest geprüft.

3.5

Mängelansprüche des Bestellers verjähren innerhalb einer Frist von 36 Monaten ab Abnah-me. Ausgenommen von den 36 Monaten sind die Lancom WLAN - Access Points in Indust-riestandard, hier gilt die Garantie des Vorlieferanten.

3.6

Hat der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 4 Tagen beginnend mit dem Tag der Män-gelanzeige, einen Mangel nicht beseitigt, kann der Besteller nach schriftlichem Setzen einer Nachfrist zur Mängelbeseitigung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

3.7

Auf Wunsch des Bestellers übernimmt der Auftragnehmer die Pflege der von ihm erstellten Software. Über die Pflege wird ein gesonderter Software-Pflegevertrag geschlossen.

3.8

Änderungen und/oder Erweiterungen der Vorversion, die logischer Bestandteil des Lasten-hefts sind, werden vom Auftragnehmer nur nach beiderseitiger, schriftlicher Lastenhefterwei-terung durchgeführt. Dies wird gesondert vergütet.

§ 4 Schutzrechte Dritter, Schweigepflicht

4

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1566


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