Allgemeiner Spnsoringvertrag Geldmittel gegen Werbung

Zwischen

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und

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§ 1

Die Vertragspartner vereinbaren zum Zwecke des Sponsoring nachfolgende Leistung/en auf Gegenseitigkeit:

Vertragspartner II stellt zur Förderung von Vertragspartner I zweckgebundene finanzielle

Mittel zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichtet sich Vertragspartner I den/das

Firmennamen/Firmenlogo an geeigneter Stelle gut sichtbar zu plazieren und/oder in

geeigneter Weise zu erwähnen (Werbung). Näheres regelt § 3.

§ 2

Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhalts

- Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstöÿt

- Werbung, die das Ansehen und die Würde der öffentlichen Verwaltung und des Staates

verletzt

- Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung

- Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstöÿt

- Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel

§ 3

Vertragspartner II überweist bis zum ............................. Vertragspartner I einen Geldbetrag in Höhe von ..........,.. EUR ................................................................................... (in Worten)

auf das Konto Nr ................................... , Bank ...................................................................,

BLZ .............................., unter Angabe des Zweckbindungsvermerks:

zur Verwendung...................................................................................................................

Vertragspartner I verpflichtet sich im Gegenzug folgende Werbung für Vertragspartner II anzubringen / durchzuführen

.............................................................................................................................................

Dauer:......................................................................... zu gewährleisten.

§ 4

Die für die vereinbarte Werbemaßnahme benötigten Materialien, Abbildungen, Software, Träger etc werden auf Kosten des Vertragspartner II Vertragspartner I rechtzeitig i.S. des

§ 3 zur Verfügung gestellt.

§ 5

Die Vertragspartner I überlassenen Werbemittel dürfen nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwandt werden. Weitere oder andere Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vertragspartner II.

§ 6

Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, dass durch die Verwendung der überlassenen Werbemittel auf, an oder in

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 634


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