Sponsoringvertrag
Zwischen
dem Verein __________________________________________________________________e. V.,
der Jugend __________________________________________________________________
(im Folgenden „Verein” genannt)
Anschrift: ________________________________________________________________________
vertreten durch den Trainer _____________________________________
und
Firma __________________________________________________________________
Vertreten durch Frau/Herrn _____________________________________
(im Folgenden „Sponsor” genannt)
Anschrift: ________________________________________________________________________
wird folgende
Vereinbarung
getroffen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verein / Verband wird durch den Sponsor finanziell unterstützt und wird für die
Unterstützung dem Sponsor werbliche Gegenleistungen einräumen.
Der Verein räumt dem Unternehmen das Recht ein, als Hauptsponsor werblich in Erscheinung zutreten.
§ 2 Rechteumfang, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
(1) Entsprechend der Vereinbarung mit dem Verein ist im Übrigen der Sponsor berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, bei offiziellen Wettkampfspielen/ Freundschaftsspielen/sonstigen Verbandsspielen durch die Anbringung geeigneter werblicher Maßnahmen/Firmenlogo auf seine Produkte/Produktpalette aufmerksam zu machen. Einvernehmen besteht darüber, dass die Art und Weise des werblichen Auftritts mit dem Verein bzw. dem Beauftragten des Vereins also dem Trainer zuvor in entsprechender Weise abgesprochen/festgelegt werden muss. Der Sponsor wird hierbei im Besonderen eine seriöse, mit dem Breitensport und der Vereinszielrichtung des Werbepartners abgestimmte werbliche Maßnahme vornehmen.
Umfang, Qualität und Anlieferung der fertig gestellten Sportkleidung wird in der diesem Vertrag beigefügten Anlage festgelegt.
Vereinsintern verpflichtet sich der Verein nach eingeholter Zustimmung beim Verband, die von Seiten des Sponsors zur Verfügung gestellte Sportkleidung bei den vorgegebenen Spielen einzusetzen und die Aktiven B-Junioren Spieler zu verpflichten, diese Kleidung zu tragen.
Der Sponsor gestattet darüber hinaus, dass nach freier Entscheidung der Spieler Einzelteile der Ausrüstung, z. B. Trainingsanzüge, auch außerhalb der Spiele für sportliche Zwecke, z. B. im Training, getragen werden können.
Der Sponsor verzichtet auf eine Rückgabe der überlassenen Kleidungsstücke und sonstigen Sport-Ausrüstungsgegenständen nach Ablauf der Saison/des Spielbetriebs.
(2) Im Einvernehmen mit dem Verein wird der Sponsor bei der Anschaffung der Ausrüstungsgegenstände in der notwendigen erforderlichen Anzahl nebst Reservestücken darauf achten, dass die anzubringenden Werbehinweise in Art, Umfang, Form und Größe der jeweils verbindlichen Wettspielordnung/den Vorgaben des Verbands voll umfänglich entsprechen.
(3) Der Sponsor ist zudem berechtigt, eine separate Vereinbarung/einen ergänzenden Werbevertrag, bis zum 30.06.2010 abzuschließen, mit von der Möglichkeit der Bandenwerbung oder der Anbringung sonstiger, ggf. auch fest verbundener sonstiger werblicher Hinweise (Plakate, Banner etc.) separat Gebrauch zu machen.
§ 3 Ausschließlichkeit
Der Verein ist frei, weitere Sponsoringverträge mit Dritten abzuschließen. Einzig Sponsoringverträge mit Konkurrenten der gleichen Branche des Sponsor sind zu unterlassen.
§ 4 Vergütungsregelung
Für die dauerhafte Unterstützung des Sponsors, die verbindliche Zusage des Tragens von Sportkleidung mit den abgestimmten werblichen Hinweisen des Sponsors (produktspezifisch oder Firmenlogo), zahlt der Sponsor für diese Nutzungsrechte während der Laufzeit des Vertrags, mindestens jedoch für die Dauer der Spiel- bzw. Wettkampfsaison einen Gesamtbetrag in Höhe von _________ Euro für die Saison 2008/2009 bis 2009/2010.
Der Betrag ist bis zum _____________ fällig und ist auf das Konto
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1072
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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