Fehlerquellen bei der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung
Fehlerquellen bei der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung
Betriebsprüfung - sozialversicherungsrechtliche -
Checkliste: Fehlerquellen bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung
Personenkreis |
Festgestellte Sachverhalte/Fehlerquellen -beispielhaft- |
· Selbständige, · Subunternehmer, · Subsubunternehmer · freie Mitarbeiter |
· Fehlende schriftliche Dienst- oder Werkverträge. · Keine hinreichende Bestimmung der Dienstleistung oder der auszuführenden Werkleistung. · Aufspaltung von Dienst- oder Werkleistungen in kleinste Gewerke. · Abweichende tatsächliche Verhältnisse von der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung. · Mangelhafte Nachweisführung in Bezug auf die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung und die tatsächliche Durchführung. · Keine unternehmerischen Chancen des Mitarbeiters. · Keine unternehmerische Struktur des Mitarbeiters. · Einsatz von Mitarbeitern als „Selbstständige� mit den selben Tätigkeitsmerkmalen, wie vergleichbare (ggf. gemeldete) Arbeitnehmer. · Weisungsgebundenheit, laufende Kontrollen und Überwachung bei der Ausführung der Dienst- oder Werkleistung. · Einschränkung der freien Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. · Persönliche Leistungspflicht und Verbot, eigenes Personal oder Vertreter einzusetzen. · Bestimmung der Zahl und des Umfangs der einzusetzenden Arbeitnehmer eines Subunternehmers. · Entlohnung ausschließlich als Bezahlung für geleistete Arbeit/fehlender Materialeinsatz. · Arbeitslohn wird ohne entsprechende Grundlagen lediglich als Rechnungen ausgewiesen oder deklariert. · Wettbewerbsverbote/Nebentätigkeitsverbote. · Bei der Ausführungen von Dienst- oder Werkleistungen im Baugewerbe kann die Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag nicht nachgewiesen werden. · Fehlende Statusentscheidungen der Clearingstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bei offensichtlichen Zweifeln am Status des Mitarbeiters. |
· Geringfügige Beschäftigungen |
· Fehlerhafte Anwendung der Geringfügigkeitsgrenzen. · Fehlerhafte Anwendung der Gltizonenregelungen. · Mangelhafte oder unvollständige Aufzeichnungen. · Fehlende Nachweise der Versicherungsfreiheit. · Lohnsplitting auf mehrere Personen. · Lohnsplitting auf mehrere Zeiträume. · Nicht gezahlte tariflich zustehende Entgelte. · Unterbliebene/unterlassene Anmeldungen. · Keine Kenntnis von Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern. |
· Gesellschafter |
· Gesellschafter fehlerhaft beurteilt, bzw. keine Beurteilung von der Einzugsstelle eingeholt. · Änderungen der Gesellschaftsverträge versicherungsrechtlich nicht ausgewertet bzw. keine Vorlage an die Einzugsstelle. |
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