Fehlerquellen bei der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung

Betriebsprüfung - sozialversicherungsrechtliche -

Checkliste: Fehlerquellen bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung

 

Personenkreis

 

Festgestellte Sachverhalte/Fehlerquellen

-beispielhaft-

 

·        Selbständige,

·        Subunternehmer,

·        Subsubunternehmer

·        freie Mitarbeiter

 

·        Fehlende schriftliche Dienst- oder Werkverträge.

·        Keine hinreichende Bestimmung der Dienstleistung oder der auszuführenden Werkleistung.

·        Aufspaltung von Dienst- oder Werkleistungen in kleinste Gewerke.

·        Abweichende tatsächliche Verhältnisse von der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung.

·        Mangelhafte Nachweisführung in Bezug auf die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung und die tatsächliche Durchführung.

·        Keine unternehmerischen Chancen des Mitarbeiters.

·        Keine unternehmerische Struktur des Mitarbeiters.

·        Einsatz von Mitarbeitern als „Selbstständigeâ€? mit den selben Tätigkeitsmerkmalen, wie vergleichbare (ggf. gemeldete) Arbeitnehmer.

·        Weisungsgebundenheit, laufende Kontrollen und Überwachung bei der Ausführung der Dienst- oder Werkleistung.

·        Einschränkung der freien Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft.

·        Persönliche Leistungspflicht und Verbot, eigenes Personal oder Vertreter einzusetzen.

·        Bestimmung der Zahl und des Umfangs der einzusetzenden Arbeitnehmer eines Subunternehmers.

·        Entlohnung ausschließlich als Bezahlung für geleistete Arbeit/fehlender Materialeinsatz.

·        Arbeitslohn wird ohne entsprechende Grundlagen lediglich als Rechnungen ausgewiesen oder deklariert.

·        Wettbewerbsverbote/Nebentätigkeitsverbote.

·        Bei der Ausführungen von Dienst- oder Werkleistungen im Baugewerbe kann die Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag nicht nachgewiesen werden.

·        Fehlende Statusentscheidungen der Clearingstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bei offensichtlichen Zweifeln am Status des Mitarbeiters.

 

·        Geringfügige Beschäftigungen

 

·        Fehlerhafte Anwendung der Geringfügigkeitsgrenzen.

·        Fehlerhafte Anwendung der Gltizonenregelungen.

·        Mangelhafte oder unvollständige Aufzeichnungen.

·        Fehlende Nachweise der Versicherungsfreiheit.

·        Lohnsplitting auf mehrere Personen.

·        Lohnsplitting auf mehrere Zeiträume.

·        Nicht gezahlte tariflich zustehende Entgelte.

·        Unterbliebene/unterlassene Anmeldungen.

·        Keine Kenntnis von Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern.

 

·        Gesellschafter

 

·        Gesellschafter fehlerhaft beurteilt, bzw. keine Beurteilung von der Einzugsstelle eingeholt.

·        Änderungen der Gesellschaftsverträge versicherungsrechtlich nicht ausgewertet bzw. keine Vorlage an die Einzugsstelle.

... ENDE DES AUSZUGES.

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