Stiftungssatzung

Satzung

Präambel

Meine Erfahrungen, die ich im Bereich der ____________ machte, und meine darauf beruhende Überzeugung, dass der nachfolgend genannte Stiftungszweck der Förderung bedarf, haben mich zur Errichtung der ____________
-Stiftung veranlasst. Ich gebe hierdurch der Stiftung nachstehende Satzung.

I. Name, Organisation und Sitz

Die Stiftung führt den Namen ____________-Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in ____________.

II. Stiftungszweck

Zweck der Stiftung sind

–    die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Erarbeitung wissenschaftlicher Ergebnisse auf dem Gebiet der ____________,

–    die Aufklärung der Allgemeinheit über das vorgenannte wissenschaftliche Gebiet,

–    die Unterstützung im Sinne des Stiftungszwecks hilfsbedürftiger Personen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

–    Durchführung und Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen,

–    Vergabe und Finanzierung von Forschungsaufträgen, zum Beispiel an
Universitäten,

–    Zurverfügungstellung und Finanzierung von Geräten für Zwecke der Forschung und Ausbildung,

–    Verleihung von Preisen,

–    Information der Bevölkerung und der Fachpresse,

–    Unterstützung Hilfsbedürftiger im Sinne des Stiftungszwecks im Rahmen des § 53 AO.

III. Einschränkungen

Die Stiftung ist selbstlos tätig. Wirtschaftliche Zwecke verfolgt sie lediglich, um ihr Vermögen zu erhalten. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

IV. Grundstockvermögen

Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es besteht aus einem Geldbetrag in Höhe von € ____________ sowie einem gegen den Stifter gerichteten Anspruch auf Zahlung eines weiteren Betrags in Höhe von € ____________ im Kalenderjahr ____________.

V. Stiftungsmittel

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben

1.   aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,

2.   aus Zuwendungen, soweit der Zuwendende nicht bestimmt hat, dass die Zuwendung dem Grundstockvermögen zufließen soll.

Sämtliche Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

VI. Stiftungsvorstand

1.   Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Er besteht aus ____________ Mitgliedern. Er hat einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.

2.   Die Vorstandsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden werden von mir, nach meinem Ableben von meiner Ehefrau berufen. Sofern auch meine Ehefrau verstorben oder an der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben verhindert ist, erfolgt die Berufung durch die verbliebenen Vorstandsmitglieder.

Das älteste Vorstandsmitglied gilt als stellvertretender Vorsitzender, sofern ein Stellvertreter nicht bestimmt ist.

3.   Die Amtszeit des Stiftungsvorstands beträgt fünf Jahre. Die erneute Berufung aller oder einzelner Vorstandsmitglieder für eine weitere Amtszeit ist beliebig oft zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führt der bisherige Vorstand die Geschäfte bis zur Berufung eines neuen Vorstands fort.

4.   Die Mitglieder

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1039


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