Markenrecht Argentinien

Einführung

Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 26.12.1980 (in Kraft seit 01.02.1981).

Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.

Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.

Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus.

Verfahren der Markeneintragung

Der Antrag wird beim Patentamt gestellt.

Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter.

Bei der Anmeldung ist eine besondere Vollmacht (mit Apostille) vorzulegen.

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt zwei Jahre.

Vor der Eintragung im Register wird die Marke im wöchentlich erscheinenden "Boletin de Marcas" veröffentlicht.

Pro Klasse muss ein Antrag gestellt werden.

Widerspruch

Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung der Marke. Da es noch kein patentamtliches Widerspruchsverfahren gibt, ist der Anmelder im Falle eines Widerspruchs verpflichtet, eine Klage gegen den Widerspruchsführer vor dem zuständigen Zivilgericht einzureichen (innerhalb von 365 Tagen ab Zustellung des Widerspruchs). Anderenfalls wird die Anmeldung der Marke von Amts wegen für verfallen erklärt.

Schutzdauer

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren

Die Amtsgebühr beträgt 100 US$ pro Klasse.

Adressen

Instituto Nacional de la Propiedad Industrial (INPI)

Ministerio de Economía y Obras y Servicios Públicos

Avenida Paseo Colón 717

( 1063 ) Buenos Aires - República Argentina

Tel. +54 1 343 5278

Fax: +54 1 343 5286

www.inpi.gov.ar


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