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Markenregistrierung in Südamerika

Sehr geehrter ____________

hinsichtlich der Markenregistrierung in südamerikanischen Ländern haben wir mittlerweile  Schreiben von dortigen Rechtsanwaltsbüros erhalten und ausgewertet. Für die Vorbereitung der Markenanmeldungen werden dort die verschiedene Daten und Unterlagen benötigt, von denen uns ein GroÃ?teil bereits in den Akten vorliegt. Zusätzlich brauchen wir noch folgende Angaben und Dokumente von Ihnen , die ich hiermit höflichst anfordern möchte.

1.      Anschriften der Niederlassungen in den Ländern, in denen die Marke registriert werden soll.

2.      Datum der ersten geschäftlichen Benutzung des Kennzeichens in dem Land, in dem die Marke registriert werden soll, belegt durch Rechnungen, Briefpapier oder ähnliches.

3.      100 Muster der Marke, die registriert werden soll (für alle Länder zusammen).

I.

Die von uns beauftragten Rechtsanwaltsbüros benötigen für die Anmeldung vor Ort eine von Ihnen zu unterzeichnende anwaltliche Vollmacht. Diese mu� notariell beglaubigt werden. Es ist deshalb erforderlich, einen Termin mit unserer Notarin zu vereinbaren. Zu diesem Termin wird die Notarin alle uns vorliegenden Vollmachten beglaubigen. Die Notarin wird die Vollmachten an das Landgericht weiterleiten, welches eine sogenannte �berbeglaubigung vornimmt. Für die Länder Chile, Peru und Kolumbien ist darüber hinaus eine Legalisierung durch das jeweilige Konsulat erforderlich. Dies wird von uns veranla�t. Ein persönliches Erscheinen ihrerseits vor dem Konsulat ist nicht notwendig. Die Konsulate erheben für die Beglaubigung Gebühren, die der Vollmacht als Verrechnungsscheck beizulegen sind. Die Gebühren belaufen sich (1) für das kolumbianische Konsulat auf DM 30,00, (2) für das peruanischen Konsulat auf DM 205,00 und (3) für das chilenische Konsulat auf DM 256,80. Sobald wir die beglaubigten Vollmachten zurückerhalten, werden wir die von uns zusammengestellten Unterlagen komplettieren und den beauftragten Büros zuschicken.

II.

Die von uns beauftragten Rechtsanwaltsbüros werden voraussichtlich folgende Beträge in Rechnung stellen:

1. Venezuela:                        US$ 1.260,00

2. Peru:                                  US$   590,00

3. Brasilien:                           US$   661,00

4. Argentinien:                      US$   805,00

5. Chile:                                 US$   640,00

6. Kolumbien:                        US$   995,00

7. Paraguay:                          US$    550,00

Diese Beträge setzen sich zusammen aus den Anwaltsgebühren und den öffentlichen Gebühren für die Registrierung der Marke. Damit ist die Eintragung in eine Waren/Dienstleistungsklasse abgedeckt.  Die Kosten erhöhen sich, wenn die Marke in mehreren Klassen angemeldet werden soll. Desweiteren entstehen Mehrkosten, wenn es zu einer Abweichung vom normalen Verlauf des Anmeldeverfahrens kommt, z.B. wenn das Markenamt oder ein Dritter Einwendungen erhebt.

III.

An dieser Stelle erlaube ich mir, einige Ausführungen zu dem Verfahren der Markenregistrierung in Südamerika zu machen. Der Verfahrensablauf ist in den südamerikanischen Ländern sehr ähnlich und stellt sich im grundsätzlichen wie folgt dar:

1.      Das beauftragte Rechtsanwaltsbüro bereitet vor Ort die entsprechenden Anmeldeformulare vor und reicht sie mit den beigefügten Unterlagen beim Markenamt ein.

2.      Das Markenamt des jeweiligen Landes prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig  und die Formalien eingehalten worden sind.

3.      Nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne (zwischen 15 und 90 Tagen) wird die Anmeldung im Markenblatt des jeweiligen Landes veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung beginnt eine Widerspruchsfrist (zwischen 30 und 60 Tagen) zu laufen, während der Dritte Einwendungen gegen die Eintragung erheben können.

4.&

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1634


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