Markenrecht Brasilien

Einführung


Rechtsgrundlage ist das neue Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 15.05.1996.
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen. Vor dem 03.01.2000 galt die brasilianische Klassifikation für Waren und Dienstleistungen. Daneben gab es lokale Unterklassen. Bei den nationalen Klassen gab es 35 für Waren und 6 für Dienstleistungen und jeweils weitere Unterklassen.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus und dreidimensionale Marken.

Verfahren der Markeneintragung


Der Antrag wird beim Patentamt gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter.
Der Anmeldevertreter benötigt eine einfache Vollmacht.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. zwei Jahre.
Vor der Eintragung im Register wird die Marke in der wöchentlich erscheinenden "Revista da Propriedade Industrial" veröffentlicht.
Der Anmelder muss mit der Marke einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Dies muss durch eine einfache Erklärung nachgewiesen werden, derzufolge der Anmelder diejenigen Produkte herstellt oder vertreibt bzw. diejenigen Dienstleistungen erbringt, für welche die Marke angemeldet werden soll.

Widerspruch


Die Widerspruchsfrist beträgt 60 Tage ab der Veröffentlichung der Marke.

Schutzdauer


Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren


(Stand 01.01.2001)
Die Amtsgebühr beträgt 113,00 US$.

Adressen


Instituto Nacional da Propriedade Industrial (I.N.P.I.)
Praça Maúa No. 7 - Centro
20081-240 Rio de Janeiro, R.J., Brazil
www.inpi.gov.br


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