Markenrecht China
Einführung
Rechtsgrundlage ist das Markengesetz (seit 23.08.1982 in Kraft, in veränderter Form seit 01.07.1993 in Kraft, letzte Änderung vom 01.12.2001).
China ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen.
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke ist jedes sichtbare Zeichen, welches zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geeignet ist.
Verfahren der Markeneintragung
Der Antrag wird beim Markenamt gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Ausländische Anmelder können den Antrag nur über eine offiziell anerkannte Agentur stellen.
Es wird eine notarielle Vollmacht benötigt.
Teil der Entscheidung über den Antrag ist eine Recherche von Amts wegen.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 18-24 Monate.
Vor der Eintragung im Register wird die Marke in der Markengazette
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 296
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "China" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "China"?
Fragen Sie im kostenlosen Forum
Geprüfte Qualität