Markenrecht Ecuador

Einführung


Rechtsgrundlagen sind das Exekutivdekret Nr. 384 vom 21.09.1928 (letzte Änderung vom 01.02.1999) und die Richtlinie des Andenpaktes über gewerbliches Eigentum (ab 01.12.2000 in Kraft).
Ecuador ist Mitglied des Andenpaktes. In der Richtlinie des Andenpaktes werden einheitliche Grundsätze zum Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten festgelegt (z.B. Begriff der Marke).
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke sind alle unterscheidungskräftigen Zeichen einschließlich Hör- und Geruchsmarken.

Verfahren der Markeneintragung


Der Antrag wird bei der "Direccion Nacional de la Propiedad Industrial" im Industrieministerium gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter.
Es ist eine vom Ecuadorianischen Konsulat beglaubigte Vollmacht vorzulegen.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. acht bis zehn Monate.
Vor der Eintragung im Register wird die Marke in der monatlich erscheinenden "Gazette für gewerbliches Eigentum" veröffentlicht.
Für jede Klasse ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Widerspruch


Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung der Marke. Auch aus prioritätsälteren Marken in anderen Andenpaktstaaten kann Widerspruch eingelegt werden.

Schutzdauer


Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren


Amtgebühren auf Anfrage.

Adressen


Dirección Nacional de Obtenciones Vegetales
División de Insumos
Ministerio de Agricultura y Ganadería
Eloy Alfaro y Amazonas, Edificio MAG, 3er piso
Quito, Ecuador
Tel. +593 2 543 763
Fax +593 2 504 833


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