Markenrecht Mexico
Einführung
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über industrielles Eigentum (seit 27.06.1991 in Kraft, letzte Änderung vom 26.12.1997).
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus.
Verfahren der Markeneintragung
Der Antrag wird beim Patentamt (IMPI) gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter.
Bei der Anmeldung ist eine einfache Vollmacht vorzulegen, die vom Anmelder und von zwei Zeugen unterschrieben sein muss.
Eine Vorabrecherche nach ähnlichen und identischen Marken von Amts wegen erfolgt nicht. Sie wird dem Anmelder jedoch empfohlen.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt zwischen sechs und acht Monaten.
Vor der Eintragung im Register wird die Marke in der "Erfindungs- und Markengazette" veröffentlicht.
Nur Gewerbetreibende können Anträge stellen.
Bevor die Marke eingetragen werden kann, ist eine besondere Steuer zu bezahlen.
Widerspruch
Es gibt kein Widerspruchsverfahren.
Schutzdauer
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.
Anmeldegebühren
(Stand 2001)
Die Amtsgebühr beträgt 265,93 US$ pro Klasse.
Adressen
Instituto Méxicano de la Propiedad Industrial (IMPI)
Av. Periférico Sur No. 3106
Col. Jardines del Pedregal
01900 México, D.F., Mexico
Tel. +52 5 624 0401
Fax +52 5 624 0406
www.impi.gob.mx