Anschreiben

Sehr geehrter Herr  ______________,

anbei erlaube ich mir, Ihnen einige Ausführungen zu der beabsichtigten Markenanmeldung zukommen zu lassen:

1. Schutzfähige Darstellungen (Marken)

Die Marke ist ein Kennzeichen für eine Ware, eine Dienstleistung oder eine geschäftliche Bezeichnung.

Nach dem Markenrecht können geschützt werden:

n    Wortmarken, d.h. einzelne Wörter, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen;

n    Zusammenhängende Texte, beispielsweise ein Werbeslogan;

n    Bilder, Embleme oder grafische Gestaltungen;

n    Farbenkombinationen, z.B. die rot-gelb Farbkombination von Maggi;

n    Zusammensetzungen aus Wörtern und Bildern;

n    Melodien, z.B. das â??ARD-Signalâ??;

n    Dreidimensionale Darstellungen.

2. Zweck einer Markenregistrierung

Durch die Registrierung einer Marke im Markenregister des Deutschen Patentamtes in München, erlangt der Anmelder die Befugnis, die angemeldete Marke exklusiv zu nutzen. Mitbewerbern kann dadurch verboten werden, die Marke ebenfalls zu nutzen. Dies gilt auch, wenn ein Mitbewerber ein Zeichen benutzt, das zu der angemeldeten Marken eine Verwechslungsgefahr oder die Gefahr begründet, da� dieses Zeichen gedanklich mit der Marke in Verbindung gebracht wird. Dem Markeninhaber stehen insoweit Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche gegen den Mitbewerber zu.

Die eingetragene Marke stellt einen Vermögenswert dar, der auf Dritte übertragen werden kann. Der Markeninhaber hat zudem das Recht, Lizenzen an seiner Marke zu vergeben.

3. Verfahren zur Markenregistrierung

Die Markenregistrierung mu� beantragt werden. Diesem Antrag mu� eine Darstellung beigefügt werden, wie die Marke registriert werden soll. Diese Darstellung mu� sorgfältig ausgearbeitet sein, da die Markenregistrierung exakt dergleichen erfolgt, wie dies in der Markenanmeldung beantragt wird.

Hierbei ist zu beachten, da� auch die bildliche Wiedergabe eines Wortes geschützt werden kann, wenn dies beantragt wird. Erfolgt ein solcher Antrag nicht, so wird die Marke nur in der Schrift geschützt, die das Patentamt verwendet. Soll daher die bildliche Darstellung der Schrift individuell sein, so ist eine grafische Darstellung des zu schützenden Wortes beizufügen.

Für die Markenanmeldung erhebt das Patentamt eine Gebühr in Höhe von � 300,00. Die Gebühren sind nach dem Erhalt einer Empfangsbestätigung auf ein Konto des Amtes zu überweisen. Ohne das Entrichten dieser Gebühren, wird der Antrag nicht bearbeitet. Die Gebühr in Höhe von � 300,00 beinhaltet die Anmeldung und den Eintrag in drei Klassen (vgl. Anlage). Für jede weitere Klasse, in die die Marke eingetragen werden soll, wird eine weitere Gebühr in Höhe von � 100,00 fällig. Die Auswahl der zu belegenden Klassen obliegt Ihnen als Markenanmelder. Hierbei sollten die Klassen belegt werden, in der es zu einer möglichen Wettbewerbssituation kommen kann. Selbstverständlich können aber auf Ihren Wunsch auch die anderen Klassen belegt werden.

Besteht für Sie als Markenanmelder das Bedürfnis nach einer schnellen Bearbeitung des Markenantrages und einer sich anschlieÃ?enden Eintragung, so kann ein Antrag auf eine beschleunigte Prüfung gestellt werden. Hierfür ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von â?¬ 200,00 zu entrichten.

Für die anwaltliche Anmeldung der Marke benötigen wir eine auf uns lautende Vollmacht, die ebenfalls der Markenanmeldung beigefügt wird (vgl.

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1094


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