Dauerüberwachungsangebot

Sehr geehrter Herr __________________,

nachdem nunmehr die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, konnten wir feststellen, dass ein Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung nicht erhoben wurde. Ihre Marke ist daher zunächst für 10 Jahre geschützt. Danach kann die Schutzfrist auf Antrag verlängert werden.

Als Inhaber einer geschützten Marke haben Sie eine Rechtsposition, die es Ihnen ermöglicht, gegen eine Verletzung Ihrer Marken und Firmenrechte vorzugehen. Eine häufige Verletzungshandlung ist die Gesellschaftsgründung unter dem Namen, den eine bereits eingeführte Gesellschaft nutzt.

Um erfolgreich gegen solche Marken- und Firmenrechtsverletzungen vorgehen zu können ist es notwendig, fortlaufend die Eintragung neuer Marken oder die Eintragung neuer Gesellschaften in das Handelsregister zu überwachen.

Aufgrund solcher

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