Widerspruchs-Verteidigung kurz
Deutsches Patent- und Markenamt
-Markenstelle-
Dienststelle
Widerspruchsverfahren gegen die Marke "(...)â??
In dem Widerspruchsverfahren
gegen die Marke
(...)
zeigen wir an, daÃ? wir den Markeninhaber, Herrn ______, Anschrift, vertreten.
In der Sache wird beantragt,
den Widerspruch zurückzuweisen.
Begründung:
Der Widerspruch ist unbegründet, da eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken â??(...)â?? und der Widerspruchsmarke â??(xxx)â?? nicht besteht.
Die konkurrierenden Marken sind nicht identisch, da die eingetragene Marke â??(...)â?? um den Zusatz â??-_____â?? ergänzt ist.
Obgleich der Wortanfang identisch ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofes darauf an, ob die Marken aufgrund des Gesamteindrucks eine Verwechslungsgefahr begründen. Diese Rechtsprechung ist darin begründet, daÃ? es einem Markeninhaber verwehrt sein muÃ?, gegen andere Marken vorzugehen, lediglich weil die anderen Marken ebenfalls als Bestandteil eine bereits geschützte Wortkombination verwenden. Insoweit kann der Widerspruchsführer mit der Marke â??(xxx)â?? diese Buchstabenfolge nicht derart monopolisieren, daÃ? eine andere Marke, diese Wortfolge nicht in deren Marke einbringen kann.
Zudem ist auch der Klang und der Bedeutungsgehalt der Marken unterschiedlich, da die eingetragene Marke â??(...)â?? durch das Anfügen des Wortes â??___â?? ersichtlich eine klangliche und eine sinngemäÃ?e Betonung auf â??____â?? setzen will.
Weiterhin weisen die Waren und Dienstleitungen des Widerspruchsführers keine Ã?hnlichkeit mit den Dienstleitungen der Marke â??(...)â?? auf. Die Widerspruchsmarke kennzeichnet Dienstleitungen im wesentlichen in den Bereichen der Unternehmensberatung, etc. Die Marke â??(...)â?? kennzeichnet jedoch Dienstleitungen im wesentlichen mit dem Bezug zu ______-Produkten, nämlich Werbung
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 667
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