Markenrecht Peru

Einführung


Rechtsgrundlage sind das allgemeine Industriegesetz (seit 01.01.94 in Kraft) ) und die Richtlinie des Andenpaktes über gewerbliches Eigentum (ab 01.12.2000 in Kraft).
Peru ist Mitglied des Andenpaktes. In der Richtlinie des Andenpaktes werden einheitliche Grundsätze zum Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten festgelegt (z.B. Begriff der Marke).
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke sind alle unterscheidungskräftigen Zeichen einschließlich Hör- und Geruchsmarken.

Verfahren der Markeneintragung


Der Antrag wird beim Patentamt (INDECOPI) gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter.
Es ist eine vom peruanischen Konsulat beglaubigte Vollmacht vorzulegen.
Die Prüfung des Antrags ist formal, ohne dass auf etwaige vorrangige Marken hingewiesen wird.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 90 Tage.
Vor der Eintragung im Register wird die Marke in der offiziellen Gazette "El Peruano" veröffentlicht.
Eine Eilregistrierung ist möglich.

Widerspruch


Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Werktage ab der Veröffentlichung der Marke. Auch aus prioritätsälteren Marken in anderen Andenpaktstaaten kann Widerspruch eingelegt werden.

Schutzdauer


Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren


Amtsgebühren auf Anfrage.

Adressen


Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de Protección de la Propiedad Intelectual (INDECOPI)
Calle de la Prosa No. 138
San Borja, Lima 41, Peru
Tel. +51 1 224 7800
Fax +51 1 224 0348
www.indecopi.gob.pe


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