Markenrecht Schweiz
Markenrecht Schweiz
Einführung
Rechtsgrundlage ist das Markenschutzgesetz (in Kraft seit 01.04.1993).
Die Schweiz ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen.
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus.
Verfahren der Markeneintragung
Der Antrag wird beim zuständigen Bundesamt gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter.
Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 3-4 Monate.
Gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr ist eine beschleunigte Prüfung des Antrags möglich.
Die Marke wird vor der Registereintragung im "Schweizerischen Handelsamtblatt"
... ENDE DES AUSZUGES.
Die Vorschau zeigt die Hälfte des Dokumentes.
Das gesamte Dokument hat ca. 185 Wörter.
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "Schweiz" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
|
Haben Sie Fragen zu "Schweiz"? Fragen Sie im kostenlosen Forum |
Geprüfte Qualität
|