Markenrecht Venezuela

Einführung


Rechtsgrundlage sind das Markengesetz vom 02.09.1955 und die Richtlinie des Andenpaktes über gewerbliches Eigentum (ab 01.12.2000 in Kraft).
Venezuela ist Mitglied des Andenpaktes. In der Richtlinie des Andenpaktes werden einheitliche Grundsätze zum Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten festgelegt (z.B. Begriff der Marke).
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen. (Ausnahme: Es gibt keine Dienstleistungsmarken).
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.
Eintragungsfähig als Marke sind alle unterscheidungskräftigen Zeichen einschließlich Hör- und Geruchsmarken.

Verfahren der Markeneintragung


Der Antrag wird beim Patentamt (im "Ministerio de Fomento") gestellt.
Ein Inlandsvertreter ist für ausländische Anmelder erforderlich.
Wie in Argentinien ist eine besondere Vollmacht ("Apostille") vorzulegen.
Teil der Entscheidung über den Antrag ist eine Recherche von Amts wegen.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 1,5 Jahre.
Vor der Eintragung im Register wird die Marke im offiziellen Bulletin veröffentlicht.
Pro Klasse muss ein Antrag gestellt werden
Ähnliche Marken können zusammen mit der Hauptmarke als assoziierte Marke geschützt werden.
Eine Eilregistrierung ist möglich.

Widerspruch


Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Werktage ab der Veröffentlichung der Marke. Auch aus prioritätsälteren Marken in anderen Andenpaktstaaten kann Widerspruch eingelegt werden.

Schutzdauer


Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren


Amtsgebühren auf Anfrage.

Adressen


Servicio Autónomo Registro de la Propiedad Industrial (SARPI)
Ministerio de Industria y Comercio
Centro Simón Bolívar
Torre Sur, Piso 7
El Silencio, Caracas 1010, Venezuela
Tel. +58 2 481 3063
Fax +58 2 483 1391


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