Engagementvertrag

Engagementvertrag

zwischen: Name Adresse des Künstlers (im folgenden Künstler genannt)

und

Name und Adresse des Veranstalters (im folgenden Veranstalter genannt)

Gegenstand des Vertrags:

Der Veranstalter verpflichtet den Künstler für ein Konzert

am: 28. Mai 2007 in der Zeit ab 19.00 Uhr für die Dauer von ___ h  (inkl. ___ Pausen á +/- 15 Min.)

Der Auftritt findet im Rahmen des Harley Davison Treffen im Papa Joe´s in Neumarkt in Südtirol statt. Der Künstler unterliegt weder hinsichtlich der Darbietung noch hinsichtlich der Programmgestaltung den Weisungen des Veranstalters. Die Programmbeiträge des Künstlers werden jedoch wie Besprochen zum Programmverlauf passen.

Honorar:

Mit Beendigung des Auftritts hat die Gruppe ihren Vertrag erfüllt. Die Gage, sowie die aufgeführten Unkosten, sofern welche aufkommen, sind unmittelbar nach Vertragserfüllung an den Beauftragten der Gruppe (wenn nicht anders besprochen) in bar auszuzahlen. Gage ....................................................................................... 00,00 €

Brutto Gage ........................................... 00,00 €

Vertragsstrafe /Fernsehklausel:

Fällt das Konzert wegen Vertragsbruches aus, so zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage. Im Falle höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Krankheit des Künstlers (nachweisbar nur durch ärztliches Attest), in Fällen von Streik und/oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die die Gestellung der Künstler, der Techniker oder der benötigten Technik unmöglich machen, wird der Künstler, von der Gastspielverpflichtung entbunden. Ansprüche, welcher Art auch immer können daraus nicht abgeleitet werden; jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst. Beide Parteien werden sich um einen Ersatztermin bemühen. Der Veranstalter haftet für die Sicherheit des Künstlers und der technischen Anlage für die Zeit der Anwesenheit am Veranstaltungsort.

Urheberrechte:

Ohne vorherige Genehmigung des Künstlers darf das Konzert nicht audiovisuell aufgenommen werden. Der Veranstalter wird hierauf in geeigneter Form hinweisen. Nutzungsrechte werden durch diesen Vertrag nicht übertragen. Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke (GEMA) trägt der Veranstalter.

Sonstiges:

- Der Veranstalter organisiert und übernimmt die Kosten für das Catering (Mahlzeit/Getränke) und  Hotel des (der) Künstler(s). - Der

... ENDE DES AUSZUGES.

Die Vorschau zeigt die Hälfte des Dokumentes.
Das gesamte Dokument hat ca. 602 Wörter.


Dieses Dokument jetzt kaufen  

9,80 EUR (zzgl. MwSt.)
Jetzt anmelden für Zugang zu allen Dokumenten

nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *

Wir akzeptieren

Den vollständigen Text "Engagementvertrag III" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.

Haben Sie Fragen zu "Engagementvertrag III"?

Fragen Sie im kostenlosen Forum

Geprüfte Qualität

blog comments powered by Disqus