Konzertvertrag
Konzertvertrag
Zwischen
dem Veranstalter
___________
und
der Band
___________
wird folgender Vertrag geschlossen
1. Der Veranstalter verpflichtet die Band ...........................zu einem Konzert
am:
Veranstaltungsort:
Konzertbeginn:
2. Der Musikstil der Band ist an Rock- und Bluesmusik orientiert. Die Band spielt in folgender Besetzung: Gesang, Schlagzeug, Bassgitarre, Orgel/Piano, E-Gitarre, Harp.
3. Die Band ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programmes frei und unterliegt nur in organisatorischen und nicht künstlerischen und technischen Anweisungen des Veranstalters. Musik und Texte der Lieder entsprechen dem zur Verfügung stehendem Demo-Tape bzw. der CD.
4. Die Dauer des Konzertes beträgt je nach Absprache ca. 90-140 min. Die Unterbrechung durch Pausen ist möglich.
5. Der Aufführungsort steht der Band ab ...Uhr (mind. 3h vor Konzertbeginn) zum Aufbau der Anlage und zum Soundcheck zur Verfügung.
6. Als Honorar wird vereinbart: Euro Das Honorar wird am Ende des Konzertes in bar ausgezahlt.
7. Durch den Veranstalter werden der Band (6 Personen) kostenlos Getränke und Speisen zur Verfügung gestellt.
8. Optional: Der Band werden Übernachtungsplätze kostenlos zur Verfügung gestellt.
9. Der Veranstalter ist für entsprechende Sicherheit am Aufführungsort verantwortlich. Für fahrlässig entstandene Schäden an Instrumenten oder Anlagen oder Vandalismus haftet der Veranstalter. Optional: Der Veranstalter hat abschließbare Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
10. Ohne vorherige Genehmigung seitens der Band darf das Konzert nicht aufgenommen werden, nicht von Rundfunk, Fernsehen oder anderen Institutionen übertragen oder gesendet und nicht auf Video aufgezeichnet werden.
11. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Konzert rechtzeitig bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anzumelden und nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke einzusenden.
12. Zur Werbung kann Plakatmaterial zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, bestmögliche Werbung durchzuführen. Die Band stellt dazu Plakate A2 gegen einen Unkostenbeitrag von €/Stück 0,30 zur Verfügung.
13. Die Band erhält die Erlaubnis, im Rahmen der Veranstaltung Tonträger auf eigene Rechnung zu verkaufen, hierzu wird der Band ein mind. .....qm
... ENDE DES AUSZUGES.
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