Managementvereinbarung mit Musiker
Managementvereinbarung mit Musiker
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Künstler beauftragt das Management mit einem Managementauftrag für alle künstlerischen und geschäftlichen Belange. Ferner wird das Management mit der Interessenvertretung des Künstlers gegenüber Dritten beauftragt.
Der Künstler überträgt dem Management sämtliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Planung, Koordinierung und Vermittlung seiner künstlerischen und geschäftlichen Aktivitäten. Hierzu gehören insbesondere auch:
- Die Entwicklung, Konzeption, Unterstützung und Förderung der künstlerischen Karriere;
- Die Vertretung seiner künstlerischen und kommerziellen Interessen gegenüber Dritten (z. B. Schallplattenfirmen, Verlage, Produzenten, Filmunternehmen, TV-und Funkanstalten, Werbeagenturen, Industrieunternehmen, etc.)
- die Planung und Durchführung spezifischer Promotion-Aktionen, die der Imagepflege des Künstlers und der Popularisierung seines Namens dienen,
- Medienplanung und – Vertretung (Presse, Funk, Fernsehen, usw.)
- Die Planung. Organisation und Vereinbarung von Auftritten, Konzerten, Galavorstellungen, Filmeinsätze für den Künstler;
- Die Beratung des Künstlers in künstlerischen und organisatorischen Fragen;
- Die Unterstützung und Beratung des Künstlers bei wirtschaftlichen Fragen;
- Die Verhandlungsführung zum Abschluss von Verträgen zum Einsatz in der Werbung, wobei Produkt und Unternehmen dem Image des Künstlers dienlich sein müssen;
- Die Abwicklung des Geschäftsverkehrs gegenüber den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL.
Das Management ist selbstständig mit der Durchführung der obengenannten Aufgaben beauftragt und wird auch – sofern notwendig – mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Konzert- und Gastspieldirektionen, zusammenarbeiten bzw. diese für eine Kooperation im speziellen Fall im Interesse des Künstlers beauftragen.
§ 2
Das Management wird sich in jeder gebotenen Weise für die Förderung des Künstlers und seiner Werke einsetzen und seine Kontakte zu allen Medien, wie z. B. Funk- und Fernsehanstalten, Agenturen und Künstlerdiensten, Veranstaltern von Tourneen, Film- und TV-Produzenten, usw. zum Wohle des Künstlers nutzen.
Das Management wird weiterhin dafür sorgen, dass der Künstler auch seitens der Schallplattenfirma seine angemessene Berücksichtigung auf dem Gebiet der Werbung und Promotion erhält.
§ 3
Um das Management von Promotion-Aufgaben, die primär dem Absatz von Tonträgern dienen (z.B. Pressepräsentationen, Schallplattenbemusterungen, Akquirierung von TV-Sendungen für den Künstler, usw.) finanziell zu entlasten, ist das Management berechtigt, für solche Fälle eine Promotion-Zusatzvereinbarung zu treffen, aufgrund derer es die Erstattung seiner allgemeinen Handlungskosten für kreative Leistungen, sowie Spesen und Kosten von der Schallplattenfirma oder dem Verlag des Künstlers erhält. Erstattungen aus einer solchen Vereinbarung berühren den gegenständlichen Vertrag nicht.
§ 4
Die Vertragspartner sind sich darüber im Klaren, dass nur eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit die Karriere des Künstlers fördern kann. Daher wurden die Grundsätze der Managementtätigkeit und aller damit in Verbindung stehender Aktionen zwischen Künstler und Management im Voraus zwischen Künstler und Management abgestimmt und konzeptionell erfasst, wobei grundsätzlich auf die Vorstellungen und Interessen des Künstlers Rücksicht genommen würde.
§ 5
Der Künstler erteilt dem Management mit Unterzeichnung dieses Vertrags die Vollmacht, für ihn alle Verträge im Sinne des § 1 und auch alle Verträge für Auftritte, Tourneen usw. nach vorheriger Absprache mit dem Künstler abzuschließen. Der Künstler erkennt die Wirksamkeit dieser Verträge für sich selbst im vollen Maße an. Der Künstler erhält von allen abgeschlossenen Verträgen Kopien.
Das Management ist verpflichtet alle abgeschlossenen Termine und Aktionen des Künstlers diesem ständig mit zuteilen.
§ 6 Honorierung
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass diese umfassende Tätigkeit auch eine adäquate Beteiligung des Managements an den Umsätzen des Künstlers rechtfertigt.
Das Management erhält für seine Tätigkeiten vom Künstler eine Beteiligung an den
... ENDE DES AUSZUGES.
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