Musikerwerkvertrag
Musikerwerkvertrag
Bemerkungen:
Der Sinn und der Wortlaut des vorliegenden Werkvertrags liegen unmittelbar auf der Hand: Der Auftragnehmer und die in der betreffenden Musikkapelle Mitwirkenden sind keine Dienstnehmer des Auftraggebers, sondern sie haben vertragsgemäß für den Auftraggeber eine Werksleistung zu erbringen, nämlich die Unterhaltung der Gäste durch das Aufführen von Musikstücken im gegebenen sachlichen, zeitlichen und örtlichen Rahmen. Über sämtliche Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Erbringen der Werksleistung entscheiden der Auftragnehmer und die in der Musikkapelle Mitwirkenden autonom.
Musikerwerkvertrag
ZWISCHEN
Herrn/Frau........................................................................................als Auftragnehmer(in)
und
Herrn/Frau/Firma.........................................................................als Auftraggeber(in)
wird ein Musikerwerkvertrag, wie folgt, geschlossen:
Herstellung und Honorierung des Werks:
Herr/Frau............................................................................................... (im folgenden kurz
"Auftragnehmer" genannt) verpflichtet sich, in der Zeit von..................................................
bis.......................an folgenden Tagen:..............................................................................
....................................................................................................................................
von ca................Uhr bis ca..................Uhr in......................................mit der Musikkapelle "....................................................................................."
bestehend aus....................................................................
....................................................................................................................................
....................................................................................................................................
durch Unterhaltungsmusik für die Unterhaltung der Gäste zu sorgen.
Die Auswahl der vorzutragenden Musikstücke bleibt dem eigenen Ermessen der Musikkapelle überlassen, wobei allerdings der Gesamtcharakter des Musikvortrages mit der Eigenart der Lokalität im Einklang stehen soll. Die Musiker erhalten keine Weisungen hinsichtlich bestimmter zu spielender Musikstücke, und sie sind auch sonst in der Gestaltung und Dauer ihrer Darbietungen - innerhalb des oben genannten Rahmens - frei.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er die den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Werke, die einzelnen Musiktitel, nach bestem Können sorgfältig aufführen bzw. ausführen lassen wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die versprochene Leistung jederzeit und ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber völlig frei durch geeignete Dritte erbringen zu lassen.
Die Entsendung und Honorierung von Stellvertretern erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist (zusammen mit den übrigen in der Musikkapelle Mitwirkenden) im organisatorischen Ablauf des Betriebes frei; der Auftragnehmer kann die Einlegung von insgesamt maximal ___ Pausen mit einer Gesamtlänge von maximal _____________ und die Länge der Musikstücke nach seinem Belieben wählen und gestalten.
Der Auftragnehmer (sowie die übrigen in der Musikkapelle Mitwirkenden) unterstehen nicht der Hausordnung (z.B. kein Rauchverbot, kein Verbot der Annahme alkoholischer Getränke etc.).
Die für die Musikvorträge notwendigen Instrumente, Verstärker, Noten etc. werden vom Auftragnehmer beigebracht. Ebenso die Lichtanlage.
Der Auftraggeber stellt dem
... ENDE DES AUSZUGES.
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