Veranstaltungsvertrag

Vertrag Nr:../../..)

zwischen

____________________

vertreten durch: ______________________

______________________

_______________________

_______________________

(nachfolgend Künstler genannt)

und

_____________________________________________________

Tel: __________________________________________________

Verantwortlicher: ___________________

(nachfolgend Veranstalter genannt)

§ 1

Der Veranstalter verpflichtet: ________________

am: ___________ um: _________* Uhr

- mit dem Programm: _______________

- in Kooperation mit den Künstlern: _______

Ort der Aufführung: ______________________.

Verantwortliche Ansprechperson am Veranstaltungsort: ______________________*

Tel: ____________________________*

Dauer des Programms: 150 min. mit Pause

Einlaß für das Publikum ist ab: ________*Uhr

Der Preis der Eintrittskarten beträgt: -- €

Technische Einrichtung beginnt um: 17.00 Uhr und erfolgt wie folgt:

Bühnentechnik:...Min; Licht:...Min; Ton:... Min. 

§ 2 Gage

- Der Veranstalter beteiligt den Künstler zu _____ % an den Abendeinnahmen.

Er garantiert eine Summe von: ______ € plus 7 % Mehrwertsteuer: _____€ = _____ €

(Die vorhandene Kartenzahl beträgt: ___________*)

- Die Gage wird in bar am Abend der Vorstellung ausgezahlt!

§ 3 Catering

- Der Veranstalter stellt als Catering für insgesamt 2 Personen ausreichend bei Ankunft des Künstlers:

- Kaffee (mit Milch und Zucker) und Tee (schwarz und grün)

- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure mind. jeweils 5 Flaschen

- Pils (mind. 4 Flaschen), Rotwein (1 Flasche) und Weißwein (1 Flasche)

- belegte Brote/Brötchen (mind. 8 Stück) vor dem Konzert

- Obst (u. a. Bananen, Äpfel, Weintrauben)

- süße Snacks

- eine warme Mahlzeit pro Person nach dem Konzert!!!

§ 4 Technik

Zur technischen Sicherstellung des Programms verpflichtet sich der Veranstalter

zu folgenden Leistungen:

- Bühnenhöhe: mind. 0,50 m; Bühnentiefe: mind. 2 m; Bühnenbreite: mind 3 m. Der Luftraum ab Bühnenhöhe bis zu den niedrigsten an der Decke befestigten gegenständen beträgt mindestens 2,50 m.

Der Veranstalter stellt eine den Räumlichkeiten entsprechende Lichtanlage. Der Veranstalter stellt ein Klavier oder einen Flügel, der gestimmt sein muss!!!

Anstatt des Klaviers oder Flügels kann der Veranstalter auch ein E-Piano mit gewichteten Tasten stellen.

Der angefügte Technikreader muß vom Veranstalter bis zum __________* schriftlich bestätigt sein! Ohne diese Bestätigung bis zu diesem Termin kommt der Vertrag

nicht zu Stande!

Alle weiteren technischen Absprachen und Änderungen sind mit unserem Techniker ___________ Telefon ___________ e-mail _____________ vorab abzusprechen!

Der Veranstalter stellt 1 Person als Stagehand!

Der Veranstalter benennt den am Konzertabend zuständigen Techniker für

- Tontechnik: _____________________________________* (Name/ Telefonnummer)

- Lichttechnik: ____________________________________ * (Name / Telefonnummer)

Der Technikreader gilt als verbindlich!

Der Veranstalter stellt außerdem

- 1 abschließbare Garderobe mit Spiegel und Waschgelegenheiten

- Für den Verkauf von Merchandising Artikel muß vom Veranstalter ein gut positionierter beleuchteter Tisch von min. 1m x 2m zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter erhebt keine zusätzlichen Gebühren für den Verkauf von Merchandising Artikel durch die Künstler oder das Management der Künstler.

§ 5 -Übernachtung

Der Veranstalter stellt auf seine Kosten für --- Personen ---- Einzelzimmer

und für --- Personen --- Doppelzimmer für die Nacht vom --- zum ---- zur Verfügung

(Übernachtung incl. Frühstück; Dusche und WC im Zimmer; maximal 1 Km entfernt vom Veranstaltungsort und ruhig gelegen!)

Anschrift des Hotels/ der Pension:

*………………………………………………………..……….

Tel: *………………………………………..……………

Der Veranstalter ist verpflichtet eine ausführliche Anfahrtsskizze zum Hotel beizufügen!

§ 6 -Werbung

Der Veranstalter erhält zu Werbezwecken kostenlos _______* Fotos und _______* Plakate und Pressematerial.

Der Veranstalter verpflichtet sich, im Vorfeld die Veranstaltung adäquat zu bewerben und die zum Gastspiel erschienene Presse an die Künstler zu senden.

§ 7 – Freikarten

Der Veranstalter kann nach Abstimmung mit dem Künstler Frei- oder Ehrenkarten ausgeben. Die Vergabe von Pressekarten richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten. Bei mehr als _____ Pressekarten muß der Künstler vorher zustimmen.

Dem Künstler stehen mindestens ______ Freikarten zu.

§ 8 Direktionsrecht, Haftung

Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers.

Falls dem Veranstalter kein GEMA- Pauschalvertrag vorliegt, hat er die

... ENDE DES AUSZUGES.

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