Abmahnung wegen Gewinnspiel

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Werbeaktion mit Gewinnspiel

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Werbesendung vom ... haben Sie ein „Super-Telefon-Gewinnspiel� auf einem mit der beigefügten Bestellkarte fest verbundenen Anhang wie folgt angekündigt:

„Bei Anruf Geld! Mit Ihrer Extra-Chance beim großen B.-Preisausschreiben. So machen Sie mit: Rufen Sie an und nennen Sie Ihre B.-Kundennummer. Das ist Ihre Glückszahl. Sie erfahren sofort, ob Sie gewonnen haben.�

Auf dem Umschlag des Werbebriefs heißt es „Jeden Tag anrufen. Bestellen. Gewinnen.�

Die Ankündigung und Durchführung eines Gewinnspiels in dieser Form ist wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG, denn es wird der Eindruck erweckt, als sei die Teilnahme von einer Bestellung abhängig (BGH, Urteil vom 19.12.1975, WRP 1996, S. 172 Versandhandels-Preisausschreiben).

Schon die Aufforderung „Jeden Tag anrufen. Bestellen. Gewinnen� erweckt den Eindruck, man könne nur zu den Gewinnern gehören, wenn man etwas bestelle. Verfestigt wird dieser

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 336


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