Abmahnung wegen nicht hinreichender Pflichtangaben im Fernabsatz auf eBay
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß
Sehr geehrter Herr ______,
in der oben bezeichneten Angelegenheit hat uns Herr ___________, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist aus der diesem Schreiben als Anlage beigefügten Vollmacht ersichtlich.
Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, der unserem Mandanten wegen Ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Auktionen auf ebay.de zusteht.
Unser Mandant versteigert auf der Internetseite ebay.de unter dem Nutzernamen „___“ Nike-Armbänder „STAND UP SPEAK UP“. Dabei ist er gewerblich tätig.
In dieser Woche ist unser Mandant auf die von Ihnen ebenfalls auf ebay.de durchgeführten Auktionen aufmerksam geworden. Sie vertreiben auf ebay.de unter dem Nutzernamen
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ebenfalls Nike-Armbänder „STAND UP SPEAK UP“. Insbesondere bieten Sie in der Auktion mit der Nummer
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diese Armbänder an. Einen Ausdruck dieser Auktion haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Art und Anzahl der von Ihnen durchgeführten Versteigerungen gehen über den Privatbereich hinaus, so dass Ihre Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist. Dafür spricht auch der Umstand, dass Sie bisher über 3.000 Auktionen auf ebay.de getätigt haben.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhalts besteht zwischen Ihnen und unserem Mandanten ein Wettbewerbsverhältnis.
In Ihren Auktionen, insbesondere in der vorab bezeichneten, informieren Sie die Bieter nicht über ihre Identität und klären die Bieter nicht entsprechend der gesetzlichen Anforderungen über das Bestehen eines Widerrufsrechts oder Rückgaberechts auf.
Auktionen auf ebay.de stellen Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB dar, da Sie von Ihnen als Unternehmer mit Verbrauchern unter Einbeziehung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
Gemäß § 1 BGB – Infoverordnung i. V. m. § 312d BGB sind Sie verpflichtet, Verbraucher umfassend über ein bestehendes Rückgabe- oder Widerrufsrecht zu informieren. Sie informieren die Verbraucher in Ihren Auktionen nicht über das diesen zustehende Widerrufsrecht.
Erforderlich ist, dass die Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht bereits auf der Hauptseite der Auktion erscheint und nicht auf verlinkten Seiten. Die von Ihnen gewählte Formulierung, wonach der Käufer das Recht hat, den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückzugeben, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht. So weisen Sie nicht darauf hin, dass Sie als Unternehmer Kosten und Gefahr der Rücksendung übernehmen (vgl. § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dieser Hinweis ist aber erforderlich, soweit Sie – zulässigerweise – das Widerrufsrecht ausschließen wollen.
Daneben unterlassen Sie es, die notwendigen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) zu machen. Dazu zählen Angaben über Ihren vollständigen Namen, die vollständige Anschrift (kein Postfach), Telefon und E-Mail Adresse.
Diesen Verpflichtungen sind Sie nicht nachgekommen. Das Unterlassen dieser Informationen gegenüber Verbrauchern ist irreführend und damit unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und begründet einen Anspruch unseres Mandanten auf Unterlassung dieses Verhaltens gemäß § 8 UWG. Darüber hinaus steht unserem Mandanten ein Anspruch auf Schadenersatz zu (§ 9 UWG), zu dessen Bezifferung Sie zur Auskunft ü
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