Abschlusschreiben
Abschlussschreiben
Briefbogen Ort/Datum
Rechtsanwalt
Per Telefax
____________
Wettbewerbsverstoß
Landgericht ____________, AZ: ____________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vertrete ausweislich beigefügter Vollmacht die Firma _________. Namens meiner Mandantin teile ich Folgendes mit:
1. Meine Mandantin hat gegen Sie am ____________ unter dem o.g. Aktenzeichen beim Landgericht ___________ eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Ihnen am ____________ zugestellt wurde. Diese einstweilige Verfügung stellt nur eine vorläufige Regelung dar, weshalb meine Mandantin an einer endgültigen Klärung der Sache interessiert ist.
2. Ich fordere Sie deshalb hierdurch auf, bis __________, mittags 12.00 Uhr, eingehend zu erklären, dass Sie
a) die vorgenannte einstweilige Verfügung des Landgerichts __________ als endgültige Regelung anerkennen,
b) auf das Recht des Widerspruchs gegen die o.g. einstweilige Verfügung und das Recht, die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung über dieselbe zu beantragen (§§ 936, 924 ZPO), verzichten,
c) auf das Recht verzichten, die Aufhebung der o.g. einstweiligen Verfügung gemäß § 927 ZPO zu beantragen.
Eine vorgefertigte entsprechende Erklärung, die meine Aufforderung in vorstehend Ziff. 2 lit. a–c enthält, füge ich bei.
3. Sollte die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, wird meine Mandantin Hauptsacheklage gegen Sie erheben.
4. Nach ständiger Rechtsprechung sind Sie verpflichtet, meiner Mandantin die Kosten zu erstatten, die ihr infolge meiner Einschaltung durch dieses Schreiben entstanden sind. Meine entsprechende Kostenrechnung erhalten Sie mit separater Post.
Hochachtungsvoll
____________
(Rechtsanwalt)
Anlage:
Anerkenntnis und Verzichtserklärung
Anmerkung:
Für ein Abmahnschreiben und das in dieser Sache nach erwirkter Einstweiliger Verfügung versendete Abschlussschreiben fällt nur eine Geschäftsgebühr an, entschied das KG Berlin.
Es falle für die anwaltliche Tätigkeit eine einheitliche Geschäftsgebühr nach VV Ziffer 2400 RVG an. Gemäß § 17 Nr. 4 b RVG stellen zwar ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Klage gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar. Bei der außergerichtlichen Vertretung der Klägerin handelte es sich aber gleichwohl um eine einheitliche Angelegenheit. Mit dem Abmahnschreiben wurden die Forderungen der Klägerin bereits umfassend geltend gemacht und das Abschlussschreiben diente der Durchsetzung des identischen Unterlassungsbegehrens. Die Geschäftsgebühr gilt daher gemäß § 15 Abs. 1 RVG die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab (s. a. Göttlich/Mümmler, RVG, „Geschäftsgebühr“ Anm. 5.2 mit weiteren Nachweisen; Riedel/Sußbauer/Schneider, RVG, 9. Auflage, VV Teil 2 Rn. 31). Dem Rechtsanwalt steht in einem Fall wie dem vorliegenden eine Geschäftsgebühr für die
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 901
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
Den vollständigen Text "Abschlusschreiben II" können Sie nach erfolgter Anmeldung lesen. Alle Dokumente können Sie in die üblichen Textverarbeitungsprogramme einfügen, dort anpassen, speichern und ausdrucken.
Haben Sie Fragen zu "Abschlusschreiben II"?
Fragen Sie im kostenlosen Forum
Geprüfte Qualität